Forderungen Stöcker, Waldmann-Selsam, Bergmann (Allgemein)

hertzklopfer, Samstag, 03.12.2005, 12:26 (vor 6941 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 02.07.2006, 08:39

Ihr habt den roten Faden verlohren. Es ging um die Forderungen oder?

Die Diskussion mag an manchen Stellen (wie leider schon öfter hier )dazu tendieren, die Thematik versanden zu lassen.
Der Zusammenhang, auf den ich mit meinem Beitrag aufmerksam machen wollte, besteht darin:

Die veröffentlichten Forderungen gegenüber dem EU-Kommissar treffen zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Neubewertung der Gesundheitsrisiken wegen Mobilfunk durch die EU ein.
Gleichzeitig werden die Äusserungen genannter Stellen und Personen bekannt, dass ja auch noch Radio/TV Berücksichtigung finden müssten.
In der Standortsbescheinigung für stationäre Funkanlagen tun sie das bereits!
Wieso als nun plötzlich das besondere Interesse an einem Hinweis auf das Gesundheitsrisiko durch TV/Radio-Sender durch jene, die zuvor kaum Wert darauf gelegt hatten, dies bei der Bewertung von Gesundheitsrisiken zu berücksichtigen?

Etliche der Von KlaKla hier aufgelisteten Forderungen liessen sich derzeit mit einer Anerkennung der in der Epidemiologie vor der Mobilfunkdiskussion einmal gültig gewesenen Methoden untermauern:
Die Veränderung der Symptomatik mit der Veränderung der Exposition (Kasuistiken)und ihre Korrelation mit der messbaren Immissionsstärke auch und gerade , wenn und so lange (noch) keine Wirkmodelle "ausreichend" anerkannt sind.
U.a. durch die Erhebungen und Falldokumentationen von Waldmann-Selsam sind diese Kriterien wieder weiter ins Blickfeld der Diskussion zurückgebracht worden.
Eine Reaktion auch darauf war der Ratschlag von Repacholi, keine Messungen in Wohnungen vorzunehmen und sich um die "psychsomatischen" Probleme entsprechender Patienten zu "kümmern".
Wenn Gesamtbewertung angestrebt wird, weswegen wird dann zugleich die Anerkennung von Ergebnissen verweigert, die unter Anwendung anerkannter (vormals!) epidemiologischer Methodik gewonnen wurden? Wo doch eine Situation, in der (angeblich) ungenügende Kenntnisse durch bisherige Forschung vorliegen, gerade die Anwendung dieser Methodik erfordert. Aber diese Regeln galten höchstens noch bis zum Beginn der Mobilfunkdiskussion. Vgl. hierzu Cherry ; http://telefonie.li/ , Downloads.

Lesen Sie Schöndorfs "Von Menschen und Ratten", dort finden sie die Beschreibung ähnlicher Versuche der Lobby beim Holzschutzmittelskandal.


Meine Vermutung:
Eine bunte Suppe kochen, damit man nicht die Lieferanten einer einzelnen Zutat für Gesundheitsschäden haftbar machen kann.

Auch aus dieser Perspektive ist eine Beobachtung, wie im Rahmen der Neubewertung mit den Forderungen und ihren Begründungen umgegangen wird, angesagt.
Als da sind:

BW - sofortiger Stop des Ausbaus von UMTS - am aller dringlichsten!
Absenkung der Grenzwerte mindestens auf die derzeit niedrigsten in Europa.
Verbot des DECT-Standards und der Pulsung.

Das BfS spricht dies bezüglich Empfehlungen aus, die durchaus etwas schäfer formuliert werden könnten.

Wieso werden sie denn das trotz allem nicht???
Ein Hinweis auf die Schizophrenie und politisch-lobbyistische Knebelung dieser Behörde.

BW - Umfassende Aufklärung der Bevölkerung durch unabhängige Einrichtungen.

Erstes Kriterium: Die kein Geld direkt damit verdienen oder verlieren , dass sich die Dinge ändern würden.

BW - Verbot der Handynutzung in öffentlichen Einrichtungen, v.a. in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen usw. und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Da kann die EU auch nur eine Empfehlung aussprechen.

BW - Werbeverbot und Warnhinweise (ähnlich wie bei Tabak.)

Könnte möglich sein.

BW - Entscheidungsrecht der Kommunen über die Aufstellung von Mobilfunkmasten. Sie haben heute schon Möglichkeiten nutzen diese aber zu weinig. Des weiteren werden sie in der Regel von den Lobbyisten aufgeklärt.

BW - Untersuchung von Betroffenen in besonders belasteten Gebieten durch unabhängige Wissenschaftler.

Hier stört wieder das Wort unabhängig.

was stört Sie denn daran schon wieder?

Könnte durch Forschungsauftrag möglich sein.

Sagte Ryan ja.

BW - Haftpflicht der Betreiber und Behörden für Gesundheitsschäden.

Da spielen die Versicherungen nicht mit. ich glaube sie können keine Versicherung zwingen das Risiko zu versichern.
Ein Found könnte vielleicht aufgelegt werden. Aber warum sollen das nur die Betreiber und Behörden zahlen. Alle Handynutzer würde ich zur Kasse bitten. Pauschal für jeden Verbindungsaufbau geht 1 Cent in den Found.

Haftung war gemeint.

BW - Beweislastumkehr.

Schwierig.

Warum wohl?

BW - Förderung gesundheitsverträglicher Kommunikationsmittel.

Dafür müss erst mal klar sein, das die Funktechnik die Bevölkerung schädigt.

Haben Sie tasächlich Zweifel? Oder wem muss das "erst mal klar sein"?

Tags:
Repacholi, Schöndorf, Rundfunk


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