Schweiz will Anlagegrenzwerte (Vorsorgewert) lockern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 14.01.2016, 20:37 (vor 3244 Tagen)

Am 11. Januar 2016 teilte das Schweizer Parlament mit:

Kommission will Bewilligung für Mobilfunkantennen vereinfachen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) möchte, dass das Bewilligungsverfahren für den Bau von Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt wird. Auch sollen die Grenzwerte für die Antennen angehoben werden.

Die KVF hat beschlossen, entsprechende Kommissionsvorstösse einzureichen, wie sie am Montag mitteilte. Über den Wortlaut will sie an der nächsten Sitzung befinden. Die Anregung kam aus den Reihen der FDP. Die Mobilfunknetze müssten für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht werden, hält diese fest.

Kommentar: Geht es jetzt den am 1. Februar 2000 in der Schweiz eingeführten Anlagegrenzwerten an den Kragen? Dieser Vorsorgewert machte die Schweiz weltweit bei Mobilfunkgegnern bekannt. Doch nach 16 Jahren ist die Welt eine andere geworden, die Forschung hat Fortschritte gemacht und heute weiß die Wissenschaft vieles, was vor 16 Jahren noch ungewiss war. Dieser Ungewissheit wollten die Väter der Schweizer Vorsorgewerte Rechnung tragen. Heute ist die wissenschaftliche Ungewissheit merklich kleiner als im Jahr 2000, ergo können die Vorsorgewerte risikolos merklich angehoben werden.

Hans-U. Jakob, ein schweizerischer Mobilfunkgegner, hat dem Vorstoß des KVF einen Beitrag gewidmet. Substanzielles steht dort nicht, im wesentlichen repetiert Herr Jakob nur zum x-ten Mal seine alte Fehlinterpretation, der Schweizer Vorsorgewert wäre eine Mogelpackung und in Wahrheit gar kein Vorsorgewert. Die absurde Begründung des betagten Ex-Elektrikers:

Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa.
Denn es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits aus physikalischen und technischen Gründen ganz von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist.

Herr Jakob hat augenscheinlich noch immer nicht den Unterschied zwischen Immission und Emission verstanden, anders kann ich mir seine blödsinnige Behauptung nicht erklären, denn selbstverständlich sind die Schweizer Anlagewerte Vorsorgewerte, die dann wirksam werden, wenn Feldstärken von 4 V/m bis 6 V/m Immission erreicht werden. In Deutschland wäre bei diesen Werten noch lange nicht Schluss, sondern erst bei 41 V/m bis 61 V/m. Der Schwarzenburger Mobilfunkgegner behauptet sein Märchen vom Grenzwertschwindel im Alpenland seit 2003. Dass er in all den Jahren weltweit der Einzige geblieben ist, der dieses Märchen auftischt, jeden anderen hätte dies stutzig gemacht und zur Einsicht gebracht – beim Erfinder des Märchens aber versagen die Kräfte der Selbst­re­fle­xi­on völlig, er sonnt sich in seinen Irrtümern.

Und so bemerkt Herr Jakob auch nicht den Widersinn darin, dass er seit 13 Jahren die Schweizer Vorsorgewerte als wirkungslose Mogelpackung geißelt, jetzt aber auf Entrüstung macht, sollte diese "Mogelpackung" aufgegeben werden. Es gibt keinen Fettnapf, in den dieser Mann nicht mit Hurra hechtet.

Hintergrund
Optionen zur Kapazitätserhöhung in Mobilfunknetzen
Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?
Donaldismus

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anlagengrenzwert


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