22. März 2019: Friedl-Interpellation 19.3345 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 16.05.2019, 23:00 (vor 2024 Tagen) @ H. Lamarr

Claudia Friedl (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat ihre Interpellation Forschungsbedarf zu Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen ein. Den Vorstoß unterstützen zehn weitere Nationalräte:

Das Umweltschutzgesetz des Bundes sieht den vorsorglichen Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Immissionen vor. Zu solchen Immissionen zählen unter anderem die niederfrequenten elektromagnetischen Felder von Hochspannungsleitungen und die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Aktuell ist derzeit der Ausbau des Mobilfunknetzes der 5. Generation, was neue Diskussionen über die Auswirkungen von elektromagnetischen Felder auslöst.

Die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes hinsichtlich elektromagnetischer Felder wurden vom Bundesrat 1999 in der Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) umgesetzt. Die darin enthaltenen Grenzwertregelungen beziehen sich bis heute lediglich auf Menschen aber nicht auf Tiere und Pflanzen.

Bislang ist erst wenig über die möglichen Schäden durch die technisch erzeugten elektromagnetischen Felder bekannt, insbesondere bei Tieren und Pflanzen. Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse und deshalb ein Forschungsbedarf bestehe [siehe "Hintergrund; Anm. Postingautor].

Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Bundesämter sind für den Schutz von Tieren und Pflanzen vor elektromagnetischen Feldern zuständig? Sind dort Studien über diese Thematik bekannt?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Forschung hinsichtlich der Risiken von elektromagnetischen Feldern für die Tier- und Pflanzenwelt zu fördern?

3. Gedenkt er die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes umzusetzen und neben Menschen auch Tiere und Pflanzen durch entsprechende Verordnungen vorsorglich vor den Risiken von elektromagnetischen Feldern zu schützen?

Am 15. Mai 2019 gab der Bundesrat folgene Stellungnahme zu dem Vorstoß ab:

Zu 1) Für den Schutz von Tieren und Pflanzen sind unterschiedliche Bundesämter verantwortlich. So liegt die Zuständigkeit bei Nutztieren beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bei Wildtieren und -pflanzen beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und bei Nutzpflanzen beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Im Auftrag des BAFU sichtet seit 2014 eine Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zu den gesundheitlichen Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung. Sie wählt diejenigen Studien zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Auch in Bezug auf die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf Tiere und Pflanzen hat der Bund Massnahmen ergriffen:

- Die im Auftrag des BAFU vorübergehend eingerichtete Meldestelle "Nutztiere und nichtionisierende Strahlung" für Schweizer Tierhalterinnen und Tierhalter hat gezeigt, dass nur sehr wenige Tierhalterinnen und Tierhalter den Verdacht haben, dass gesundheitliche Störungen bei ihren Tieren auf nichtionisierende Strahlung zurückzuführen sind.

- Das Zentrum für Bienenforschung von Agroscope Liebefeld-Posieux und die internationale Forschungsgemeinschaft erachten die nichtionisierende Strahlung gestützt auf verschiedene Studien als Ursache für den vermehrten Überwinterungsverlust bei Völkern der Honig- und Wildbienen als wenig wahrscheinlich.

- Bei Pflanzen stehen andere Stressoren im Vordergrund der Forschung, weshalb momentan keine entsprechenden Studien laufen.

Zu 2) Sollte ein konkreter Verdacht bestehen, dass nichtionisierende Strahlen Pflanzen und/oder Tiere schädigen, ist der Bundesrat im Rahmen der heutigen Kredite der Bundesämter bereit, Forschung auch im Bereich der Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen zu verstärken.

Zu 3) Der Bundesrat trägt neben den Menschen auch Tieren und Pflanzen Sorge, um sie vor den Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung zu schützen. Wenn ein wissenschaftlich erhärteter Verdacht vorhanden ist, dass nichtionisierende Strahlung für Pflanzen und/oder Tiere schädlich sein könnte, werden die zuständigen Bundesstellen Ergänzungen der Rechtsgrundlagen prüfen. Aus heutiger Sicht besteht jedoch kein zusätzlicher Regulierungsbedarf.

Hintergrund
Mit "einer neue EU-Studie" meint Nationalrätin Friedl aller Voraussicht nach das Eklipse-Projekt, das allerdings keine EU-Studie ist, sondern lediglich von der EU befristet finanziert wird. Befremdlich an dem Projekt (Lenkungsgruppe EMF) ist die Mitwirkung von Mario Babilon, einem überzeugten "Elektrosensiblen" aus Deutschland. Befremdlich deshalb, weil Babilon kaum die erforderliche Ergebnisoffenheit haben dürfte, die bei so einem Projekt unabdingbar sein sollte.

Friedls Behauptung "Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse [...]" ist in dem Abschlussbericht der Eklipse-EMF-Arbeitsgruppe nicht zu finden, die Forderung nach mehr und besserer Forschung hingegen schon.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anfrage, EHS, Babilon, Ergebnisoffenheit, EKLIPSE


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