Kostenerstattung nur bei substanziellen Einsprachen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 31.03.2026, 23:30 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 14 Min.) @ H. Lamarr

Nachdem dort alle politischen Versuche gescheitert sind, das Problem der schleppenden Netzverdichtung mit einer Lockerung der Anlagegrenzwerte substanziell anzugehen, versucht es der Staat jetzt auf dem Verfahrensweg, den Gordischen Knoten der eidgenössischen Netzverdichtung zu lösen.

Rebekka Meier behauptet in dem Artikel auf Infosperber: Gemäss einer Auswertung ihres Vereins würden bereits heute zwei Drittel der Baugesuche für Mobilfunkantennen gravierende Fehler aufweisen.

Nee, ohne Belege kaufe ich das der Uhrmacherin nicht ab.

Die Behauptung von Meier lässt sich aus meiner Sicht jedoch bestens mit den ebenfalls lautstark beklagten neuen (hohen) Verfahrenskosten für Einsprachen verbinden. Die Idee ist ganz simpel: Wer Einsprache gegen ein Funkmast-Baugesuch einlegt, muss erstmal die Verfahrenskosten verauslagen. Doch sollte die amtliche Prüfung der Einsprache mindestens einen gravierenden Fehler im Baugesuch bestätigen, erhält der Einsprecher seine verauslagten Kosten erstattet. Sollte die Prüfung indes lediglich die schablonenhaft vorgetragenen Scheinargumente organisierter Mobilfunkgegner vorfinden, entfällt die Kostenerstattung und der Einsprecher geht (zurecht) leer aus. Für die Parteikosten müssen Einsprecher immer selber aufkommen, das war bislang auch schon so. Auf diese Weise werden substanzielle Einsprachen belohnt, Ängste von Rebekka Meier wegen massenhaft fehlerhaft errichteter Funkmasten zerstreut und substanzlose Einsprachen mit Kosten zugunsten der Staatskasse sanktioniert :yes:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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