Ende der Vernehmlassungsfrist: warten auf Stellungnahmen (Allgemein)
Am 31. März sollen nun die gesammelten Unterschriften im Rahmen einer Protestkundgebung in Biel an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) übergeben werden.
Am 31. März endet auch die Vernehmlassungsfrist für die vorgeschlagenen Änderungen am Fernmeldegesetz. Kern des Vorschlags ist die Entkoppelung des Strahlenschutzes vom Baubewilligungsverfahren. Künftig soll für die von Mobilfunkanlagen ausgehende nichtionisierende Strahlung ein spezifisches Bewilligungsverfahren gelten. Die Betreiberinnen müssen ein Qualitätssicherungssystem betreiben, das die Einhaltung der Grenzwerte laufend überwacht. Für nicht-strahlungsrelevante bauliche Maßnahmen – sowohl beim Neubau als auch bei Änderungen mit mehr als geringfügigem Einfluss auf das Erscheinungsbild – bleibt das ordentliche Baubewilligungsverfahren bestehen.
Nach einer angemessenen Bearbeitungsfrist wird das Bakom die eingegangenen Kommentare veröffentlichen. Dann werden wir sehen, ob die zur Vernehmlassung zugelassenen fünf Vereine organisierter schweizerischer Mobilfunkgegner (AefU, Arra, funkstrahlung.ch, Gigaherz, Schutz vor Strahlung – nicht aber Diagnose-Funk!) mehr auf dem Kasten haben, als Papiertüten mit heißer Luft. Den amtlichen Fragebogen zur Vernehmlassung gibt es hier, das zugehörige Begleitschreiben für interessierte Kreise gibt es dort.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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