Das Achte Gebot für Tabaklobbyisten: Du sollst nicht ... (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 13.09.2012, 09:34 (vor 4456 Tagen) @ RDW

Fakt ist also: Der Richter William Alsup hat zwar sehr wohl geschrieben "Der Eindruck insgesamt ist, dass Mobiltelefone gefährlich sind und es irgendwie geschafft haben, regulatorischen Prozessen zu entgehen", doch nicht etwa als seine eigene Ansicht, sondern als den von ihm als unwahr bezeichneten Eindruck, den das von ihm abgelehnte Faktenblatt erzeugt. Diesen Sachverhalt verdreht Prof. Adlkofer durch Kürzung komplett ins Gegenteil und schanzt so die Aussage William Alsup zu (er habe "sich geäußert").
Das wiederum sehe ich als eine weitere und zudem besonders freche Zitatverfälschung an. Denn immerhin geht es um die Aussage eines Gerichtsurteils bzw. eines amerikanischen Richters, die Prof. Adlkofer da für seine Zwecke umformt und mißbraucht, nachdem er einen tendenziösen Boulevardartikel als Basis für seine "Experten"aussage genommen hat.
Dem ist dann tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen, außer der reflexartigen Frage vielleicht: Wo ist bei Prof. Adlkofer die Grenze dieses Spiels mit Irreführungen?

Diese exzellente Zitatverfälschung hat jetzt im Laborjounal ein mediales Nachspiel gefunden:

Das Achte Gebot

Nicht weniger exzellent als die Zitatverfälschung ist die Art und Weise, wie Dr. Adlkofer, nachdem diese aufflog, damit umgeht. In seiner Rechtfertigung (PDF) schreibt er:

"Unter Überschriften wie Adlkofers Karriere als "***** und ******" (gemeint ist: Lügner und Betrüger) kritisiert er [Anm. spatenpauli: Prof. Lerchl] mit Gleichgesinnten (2), dass ich einen amerikanischen Richter zitiere, ohne anzugeben, dass er diesem Zitat keineswegs zustimmt. Ja, dies ist mir tatsächlich entgangen und ich werde meinen Fehler natürlich korrigieren.
Nichtsdestotrotz ist das Zitat des Richters zutreffend. Er hat damit die Meinung anderer, die es besser wissen als er, gekonnt zusammengefasst. Ob allerdings eine neue gegen mich gerichtete Kampagne im IZgMF für die Mobilfunkindustrie, um deren Interessen es geht, vor Gericht von Nutzen sein wird, darf bezweifelt werden."

Das ist die Propaganda-Kunst des ehemaligen Tabaklobbyisten: Nicht er sitzt auf der Anklagebank, sondern Prof. Lerchl und das IZgMF.

Wie man sich am Original hier im Forum leicht selbst überzeugen kann, ist auch die Darstellung in Adlkofers Rechtfertigung falsch. Lerchl kritisiert dort in keiner Weise, der Reflex-Koordinator habe es versäumt darauf hinzuweisen, Richter Alsup habe seiner (Adlkofers) Zitatverfälschung nicht zugestimmt! Diese eigentümliche Windung Adlkofers ist so krampfhaft, dass mir dazu nur das Prädikat "abwegig" einfallen mag.

Entschuldigung, Frau Merkel, hätten Sie etwas dagegen, wenn ich Sie künftig als Parteivorsitzende der SPD vorstellen täte? Ich würd' auch drauf hinweisen, dass Sie dem keineswegs zustimmen. Oder so.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Zweifel, Moral, Irreführung, Reflex-Koordinator, Glaubwürdigkeit, Misstrauen, Zitatverfälschung, Ex-Tabaklobbyist, Laborjournal, Verhalten, Gerichtsurteil, Gesellschaft, Sumpf, Alsup, Zweckentfremdung


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