IARC: Wird es den Freispruch für Sendemasten geben? (Allgemein)

Doris @, Sonntag, 29.05.2011, 10:48 (vor 4929 Tagen) @ H. Lamarr

Fast alle Elektrosmog-Stürme, die weltweit tobten, galten einer Grenzwertsenkung bei Ganzkörperexposition. Auch EMF-Gefahren-Medienberichte drehen sich nahezu ausschließlich um Sendemasten. Damit der Widersinn dieses Treibens deutlicher wird, sollte sich die IARC mMn explizit auch zur schwachen EMF von Sendemasten äußern, damit das endlich auch einmal breiteren Schichten in Politik und Bevölkerung klar wird.

Eine Aussage und Differenzierung, wie Sie es sich wünschen, kommt immerhin vom BAFU als Reaktion auf die NFP 57 Ergebnisse

Nationales Forschungsprogramm «Nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit» (NFP57) Würdigung durch das BAFU

Auszug:

4. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder des Wohlbefindens der untersuchten Bevölkerung durch die in der Umwelt vorhandene Strahlung von Sendeantennen aller Art wurde nicht festgestellt.
Es besteht deshalb, auch unter Berücksichtigung internationaler Forschungsergebnisse, derzeit kein Anlass, die Grenzwerte für hochfrequente Strahlung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu verschärfen.

5. In Laboruntersuchungen wurden biologische Wirkungen festgestellt, die es nach dem wissenschaftlich
etablierten Verständnis eigentlich nicht geben dürfte. Ob diese Wirkungen für die Gesundheit von Bedeutung sind, ist derzeit ungewiss. So werden beispielsweise die Hirnströme von Menschen durch Mobilfunkstrahlung verändert und dies noch Stunden nach der Exposition. Eine Wärmewirkung kann dabei ausgeschlossen werden. In Untersuchungen an Zellkulturen wurde ausserdem gezeigt, dass ein niederfrequentes Magnetfeld die Fähigkeit von Zellen beeinträchtigen kann, defektes Erbmaterial zu reparieren. Solche Wirkungen waren schon in früheren Untersuchungen festgestellt worden; sie sind nun im Rahmen des NFP57 bestätigt und weiter verfeinert worden. Das BAFU vertritt seit Jahren den Standpunkt, dass es neben den allgemein anerkannten Wirkungen der Strahlung möglicherweise noch andere gibt, die die Wissenschaft derzeit noch nicht erklären kann. Diese Einschätzung hat sich mit dem NFP57 bestätigt.

allerdings hat die Schweiz auch strengere Grenzwerte und unter diesem Aspekt gilt obige Aussage. Denn weiter steht da auch

6. Nach dem Umweltschutzgesetz sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, im Sinne der Vorsorge frühzeitig zu begrenzen. Der Bundesrat hat diesen Grundsatz für die nichtionisierende Strahlung in der NISV konsequent umgesetzt. Dies hat im weltweiten Vergleich zu sehr strengen Grenzwerten für Sendeanlagen, Hochspannungsleitungen und andere Infrastrukturanlagen geführt, die in der Schweiz seit 11 Jahren angewendet werden. Angesichts der im NFP57 bestätigten biologischen Wirkungen mit noch unklarer Bedeutung für die Gesundheit ist dieser Vorsorge-Ansatz nach wie vor nötig. Das BAFU erachtet deshalb die in letzter Zeit von verschiedenen Kreisen erhobene Forderung nach Aufhebung der Vorsorgegrenzwerte als unangebracht.

So wie mir immer wieder auffällt, werden die Werte der Messungen hier in Deutschland auch immer wieder mit den Schweizer Grenzwerten verglichen. Und trotz höherer Grenzwerte hier in Deutschland lese ich immer wieder, dass in den meisten Fällen auch die Schweizer Grenzwerte eingehalten werden würden.

Also alles in allem auch hier keine Bestätigung derjenigen, die sich bei sehr niedrigen Expositionen derart stark gesundheitlich beeinträchtigt fühlen.
Und das sind doch diejenigen, die am lautesten und aktivsten unterwegs sind.

Oder ist Ihnen schon mal ein Betroffener begegnet, der seine Beschwerden auf sein Handy zurückführt?

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Bafu


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