Schlüchtern - städtische Liegenschaften frei für Mobilfunk (Allgemein)
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 04.02.2014
13. Umsetzung des Mobil-Funk-Konzeptes/Antwort Dr. Nießen
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt „Umsetzung des Mobil-Funk-Konzeptes“ auf die Tagesordnung zu nehmen.
Folgende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung gelangt zur Abstimmung:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.2001, dass keine Mobilfunkmasten auf städtischen Grundstücken errichtet werden sollen, wird aufgehoben.
Auf Basis des erstellten Mobilfunkkonzeptes wird die Abstandsregelung neu festgelegt.
Mobilfunkmasten und –anlagen dürfen auf städtischen Grundstücken nur errichtet werden, wenn der Standort mindestens 500 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt liegt oder der Immissionsschutz technisch durch den Höhenunterschied zwischen Sendeantenne und bewohnten Bereichen gewährleistet wird.
Das erstellte Mobilfunkkonzept ist bei der Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zu beachten.
Die Mobilfunkbetreiber sind bzgl. ihrer Beteiligungsverpflichtung und dieser Beschlusslage schriftlich zu informieren.
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KlaKla,
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