ins Messer laufen lassen eine Form der Körperverletzung? (Allgemein)

Capricorn, Donnerstag, 26.05.2011, 02:16 (vor 4934 Tagen) @ Christopher

In ein Patent kann man reinschreiben, was man will, solange es irgendeinen Neuheitswert hat (und irgendwie technisch ist, aber das ist ziemlich weitgefasst). Kompatibilität zu den bekannten Naturgesetzen ist nicht zwingend nötig - suchen Sie mal auf den Seiten des DPMA nach Patenten für perpetua mobile...

Diese werden vom Patentamt nicht angenommen!

Interessant übrigens: Die (auch körperlichen) Folgen von Angst sind empirisch gut belegt und werden wohl von niemandem angezweifelt.

Wer keine Angst hat, dort wo sie angebracht wäre, der läuft ins Messer! Aber das ist der Mobilfunkindustrie so egal wie der Tabakindustrie...

Die Art der "Argumente", auf die Sie zurückgreifen (müssen?), finde ich ehrlich gesagt eher belustigend.

Ich eher traurig.


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