BI wollte das Ratsbegehren verhindern und ist gescheitert (Allgemein)

Gast, Samstag, 03.03.2018, 06:28 (vor 2461 Tagen) @ Gast

Auszug Kreisbote 02.03.2018

Eigentlich schien der Fahrplan klar: Am Sonntag, 4. März, soll über die Thematik „Mobilfunk“ in Garmisch-Partenkirchen abgestimmt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme der Bürger­initiative geben, die eine Bauleitplanung Mobilfunk im Gemeindegebiet durchsetzen will oder dem Ratsbegehren folgen, das ein Dialog­verfahren mit den Mobilfunkbetreibern festschreiben will.

Gegen dieses Ratsbegehren hat die Bürgerinitiative „Mobilfunk mit Augenmaß/Interessengemeinschaft Törlenstraße“ bereits vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München geklagt – und verloren. Die drei Richter hatten in ihrem Beschluss deutlich gemacht, dass sie das Ratsbegehren „für zulässig beziehungsweise rechtmäßig“, halten. Daher bestehe kein Anspruch darauf, dieses abzusetzen. Nun waren die Mobilfunkskeptiker eine Instanz weiter gegangen und haben Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. ...

... Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt durch Beschluss die von den Vertretern des Bürgerbegehrens "Bauleitplanung des Mobilfunks in Garmisch-Partenkirchen" auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes vom 27. Februar eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. ... Dieser Beschluss ist unanfechtbar, so dass die angesetzten Bürgerentscheide am kommenden Sonntag, 4. März, wie geplant durchgeführt werden" so erste Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer.

Tags:
Klage, Verwaltungsgericht, Garmisch-Partenkirchen, Törlestraße


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