Falsche Schlüsse (205): Überholverbot (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 22.03.2022, 13:10 (vor 979 Tagen) @ H. Lamarr

Nachts um vier Uhr sind auch in Ostpolen die Straßen ziemlich leer. Auf einer mehrspurigen Autobahn brettert ein Münchener BMW X5 mit hoher Geschwindigkeit Richtung Ukraine. Da vor ihm alle Spuren frei sind, leitet der Fahrer einen Spurwechsel nach rechts ein. Der Beifahrer bemerkt im rechten Rückspiegel zwar ein gelbes Warnsymbol, reagiert aber nicht geistesgegenwärtig. Der Fahrer lenkt weiter nach rechts, der Spurhalteassistent hält dagegen, steuert den schweren Wagen zur Verwunderung des Fahrers hartnäckig zurück nach links und rechts schiebt sich in gefühlt zwei Zentimeter Abstand ein dunkler Wagen aus dem toten Winkel vorbei :surprised:. Beide Fahrer sind sichtlich erschrocken, zeigen sich gegenseitig den international verständlichen Autofahrergruß und ziehen kopfschüttelnd ihrer Wege.

Die Insassen des BMW sind zunächst empört, googeln die Verkehrsregeln für Polen und müssen kleinlaut feststellen, dass dort rechts überholen zumindest auf dreispurigen Autobahnen erlaubt ist :-(.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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