20 W/kg am Schülerknie zulässig! (Allgemein)

Dr. Ratto, Dienstag, 10.01.2017, 09:05 (vor 2882 Tagen) @ H. Lamarr

Heißt das, dass ein Tablet, das ein Schüler in der Schule auf den Knien betreibt, rein theoretisch in den Knien eine SAR von maximal 20 W/kg bewirken darf, ohne dass dem eine gesetzliche Regelung (Verordnung) im Wege steht?

Die Verordnung würde dem nicht im Wege stehen. Aber Sie haben das unten vollkommen richtig erfasst - die Verordnung setzt das Produktsicherheitsgesetz und internationale EU weit gültige Normen, welche die maximal zulässige Sendeleistung einschränken, nicht automatisch außer Kraft. Werden diese eingehalten, erreicht man mit WLAN niemals auch nur 2 W/kg, auch nicht wenn man sich den WLAN Stick ins Knie bohrt, damit ist diese Diskussion obsolet.

Grundsätzlich sind laut Verordnung solche Expositionen zulässig. Hantieren Lehrer und Schüler z.B. im Physikunterricht, im Leistungskurs, oder bei Jugend Forscht mit Hochfrequenzgeräten, dürfen sie das bis zu der o.g. Exposition. Dann greifen allerdings auch die anderen Paragraphen der Verordnung - Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber, Einhaltung von Auslöseschwellen, Verringerung der Exposition, Besondere Vorgaben für bestimmte Frequenzebereiche und Anwendungen, Unterweisung der Betroffenen, usw.


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