20 W/kg am Schülerknie zulässig? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 09.01.2017, 23:38 (vor 2884 Tagen) @ Dr. Ratto

(10) Beschäftigte sind Personen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes. Den Beschäftigten stehen folgende Personen gleich, sofern sie bei ihren Tätigkeiten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein können:
1. Schülerinnen und Schüler,

Ich bin ja bekanntlich etwas schwer von Begriff: Heißt das, dass ein Tablet, das ein Schüler in der Schule auf den Knien betreibt, rein theoretisch in den Knien eine SAR von maximal 20 W/kg bewirken darf, ohne dass dem eine gesetzliche Regelung (Verordnung) im Wege steht?

Und heißt dies auch, dass bei demselben Schüler dasselbe Tablet nur noch 4 W/kg in die Knie einbringen darf, wird das Tablet nicht in der Schule, sondern z.B. zuhause betrieben?

Ich frage nach, weil, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Grenzwertausschöpfung durch W-Lan noch viel geringer ist, als ich dachte.

Hinweis für die Herren Hensinger und Gutbier: Das geschilderte Szenario ist hypothetisch, ein für Europa zugelassenes Tablet mit W-Lan-Internetzugang ist auch bei direktem Körperkontakt bei weitem nicht imstande, die genannten extrem hohen SAR-Werte zu bewirken. Verwenden Sie diese Information von "Dr. Ratto" also nicht, um Laien unqualifiziert mit etwas zu verunsichern, was in der Realität niemals vorkommen wird. Sogar die direkte Berührung der Antenne eines W-Lan-Access-Points verursacht nur eine SAR von etwa 0,8 W/kg. Bei direktem Körperkontakt eines Tablets bewirkt bereits die Gehäusedicke des Geräts einen Abstand der Antenne von etwa 5 mm zum Körper.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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