Laborantin: Gericht liegt keine eidesstattliche Erklärung vor (Forschung)

Wolf, Sonntag, 07.12.2014, 20:50 (vor 3640 Tagen) @ KlaKla

Warum reicht Sie ihre Klage nicht bei einem Gericht in Wien ein? Sie wohnt in einem Vorort von Wien, der Reflex-Koordinator in Berlin, Lerchl in Bremen und unser Goethe-Experte in St.-Inbert. Warum also in Hamburg?

Der "fliegende Gerichtsstand" machts möglich.

Die Klage wurde vermutlich bei der sog. "Pressekammer" des Landgerichts Hamburg eingereicht.

Die Rechtsprechung der Pressekammer Hamburg ist bekannt dafür, dass sie bei Auseinandersetzungen zwischen Personen, die sich durch Veröffentlichungen in Presseorganen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, häufig den Persönlichkeitsrechten Vorrang einräumt.

Einfach mal nach "Buskeismus" googeln (benannt nach dem Vorsitzenden Richter der Pressekammer, Andreas Buske).

Wolf

Tags:
Pressekammer, Buske


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