Filzläuse ( VIII) Beugung des Grenzwertes (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 20.10.2006, 13:41 (vor 6631 Tagen) @ M. Hahn

Was ist das: Einen Grenzwert beugen?

Die Beugung des Grenzwertes sehe ich darin, dass manche Produkte den Grenzwert überschreiten und diese dennoch in den Handel kommen. Dem Kunden wird minderwertige Ware unter geschoben.
Hilfreich ist, das Manuskript (PDF) zum Beitrag zu lesen.
Die Verbraucher und die Hersteller die sich an den Grenzwert halten sind die Dummen. Denn Verbraucher könnten sich ganz verweigern weil sie nicht sagen können welche Zimtsterne (Zimt Produkte) überschreiten den zulässigen Grenzwert. Den Schaden haben alle Zimtsterne Hersteller.

Und WAS hätten sie dann Ihrer Meinung nach tun sollen, die Politiker?

Die Produkte die den Grenzwert überschreiten dürfen nicht in den Handel gebracht werden.
Sie gehören vernichtet. Oder es werden die Namen der Hersteller genannt, die minderwertige Waren in den Handel bringen.

Die Gesundheitsvorsorge ist zweitrangig. Das verstehe ich nun überhaupt nicht nicht. Nicht zugunsten der Industrie handeln soll die Politik, die Gesundheitsvorsorge steht auch nicht an erster Stelle. Was dann? Sehen Sie das beim Mobilfunk auch so?

Ähnlich beim Mobilfunk, keine frühzeitigen Informationen und schlechte oder gar keine Aufklärungarbeit.
Z.B. Bei Errichtung einer Mobilfunkbasisstation werden die Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt.
Das hat zur Folge, Widerstand in ganz Deutschland.
In Bayern wird den Betreibern hilfreich unter die Arme gegriffen durch den Mobilfunkpackt II. Er dient m. M. nur dazu, den Betreibern öffentliche Liegenschaften für ihre Mobilfunkbasisstationen bereit zu stellen. Bezeichnend finde ich, dass die Gemeindevertretung bzgl. Standortfrage einer Mobilfunkbasisstation kein Vetorecht eingeräumt wurde.
Von der Bundespolitik wurden lediglich die hohen Grenzwerte festgelegt und eine freiwillige Selbstverpflichtung mit den Betreiber geschlossen.
So könnten sich Bürger gerichtlich erfolgreich nur gegen eine Mobilfunkbasisstation wehren, wenn die gültigen Grenzwerte überschritten werden oder Sie den wissenschaftlichen Beweis erbringen, durch HF-Dauerbestrahlung erkrankt zu sein.
Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden. Deutscher Bundestag Drucksache 14/7958 Seite 18 Frage 34.

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Meine Meinungsäußerung


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