12. März: Grenzwertlockerung durch die Hintertür (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 14.03.2018, 11:14 (vor 2468 Tagen) @ H. Lamarr

Bundesrätin Leuthard muss am 5. März vom wenig sachkundigen Votum des Ständerats maßlos enttäuscht gewesen sein. Doch sie will nicht aufgeben, eine moderate Lockerung der Anlagegrenzwerte in der Schweiz zu erreichen. Am 12. März gab sie anlässlich einer Fragestunde im Nationalrat der Fragestellerin Susanne Leutenegger Oberholzer Auskunft und ließ sich am Schluss kurz in die Karten schauen, wie sie die Lockerung nun auch ohne den Segen des Parlaments in begrenztem Umfang durchsetzen möchte. Nachfolgend der entsprechende Auszug aus der Fragestunde (Video zum Text):

Leuthard Doris, Bundesrätin: Die heute geltenden Mobilfunkkonzessionen erlauben eine landesweite Frequenznutzung und Versorgung mit Fernmeldediensten. Wie und wo der Netzausbau erfolgen soll, obliegt aber den Netzbetreiberinnen und ist in erster Linie von wirtschaftlichen und qualitativen Faktoren abhängig. Im Rahmen des Infrastrukturwettbewerbs ist eine Betreiberin insofern frei, den Netzausbau individuell zu gestalten. Überdies ist zu unterscheiden zwischen Immissionsgrenzwerten, welche von der Diskussion um die Mobilfunkstrahlung nicht betroffen sind, und den Anlagegrenzwerten.
Zu Frage 1: Der Beschluss des Ständerates vom 5. März hat zur Folge, dass der 5G-Ausbau innerhalb des bisher geltenden Rechtsrahmens erfolgen muss. Ein flächendeckender Ausbau für 5G setzt neue Antennenstandorte und eine Verdichtung der Netze voraus. Mit den geltenden Bestimmungen für die Anlagengrenzwerte wird der Ausbau bzw. die Netzverdichtung erschwert. Trotz der kleinzelligen Netztopologie von 5G werden auch weiterhin grosse Antennen, sogenannte Makrozellen, nötig sein. In Ballungszentren könnte das "St. Galler Modell" zu einer gewissen Entlastung der Mobilfunknetze beitragen. Solche Modelle können aber nur an bestimmten Orten eine Basisversorgung sicherstellen. Zudem ist eine solche Versorgung bezüglich Sicherheit, Geschwindigkeit, Latenz oder Energieverbrauch nicht mit einem Mobilfunknetz vergleichbar. Sie vermag somit eine landesweite 5G-Netzinfrastruktur nicht zu ersetzen.
Zu den Fragen 2 und 3: Gemäss Schätzungen der Mobilfunkbranche ist in der Schweiz mit zusätzlichen 15'000 Senderstandorten zu rechnen. Die Kosten pro Standort belaufen sich auf etwa 250'000 Franken. Für neue Antennenstandorte ist - im Vergleich mit dem Ausbau bestehender Anlagen - mit bis zu zehnmal so hohen Investitionskosten zu rechnen. Von Relevanz sind für die Netzbetreiber zudem nicht nur die Investitions-, sondern auch die Betriebskosten, welche ebenfalls deutlich ansteigen werden. Der Zweckartikel des Fernmeldegesetzes sieht vor, dass ein wirksamer Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten ermöglicht wird. Die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission konzessionierten landesweiten Mobilfunknetze werden im freien Wettbewerb erstellt und stehen in Konkurrenz zueinander. Eine finanzielle Förderung derselben ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Leutenegger Oberholzer Susanne Nationalrat Basel-Landschaft Sozialdemokratische Fraktion: Frau Bundesrätin, besten Dank für Ihre Antwort. Meine Frage: Sie unterstützen ja auch die Annahme, dass es das G5-Netz für die Innovation braucht. In Bezug auf die Grenzwerte sind wir hier limitiert. Sie sagen, dass sich das St. Galler Modell nicht für eine flächendeckende Versorgung eigne. Wie soll dieser Zielkonflikt aus der Sicht des Bundesrates aufgelöst werden?

Leuthard Doris: Erstens hoffe ich, dass das Parlament gescheiter wird. Das wäre das Einfachste, dann könnten wir die Verordnung anpassen. Ja, das muss ich so sagen, wir haben im Bundesrat diese Meinung. Das ist nicht an den Nationalrat gerichtet, hier ist der Ständerat gefragt, der aus unserer Sicht zweimal weder innovations- noch wirtschaftsfreundlich entschieden hat; aber das gilt halt jetzt. Es geht nur um die Anlagegrenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte sind von der WHO festgelegt, diese beeinflussen wir nicht, es gibt hier immer wieder Missverständnisse. Bei den Anlagegrenzwerten können wir die Methodik der Messung technisch noch ein bisschen ändern, das werden wir jetzt beim Bakom versuchen. Aber es wird mehr Antennenstandorte geben, somit wird es dann halt nicht für die ganze Schweiz Chancengleichheit geben, sondern unterschiedliche Geschwindigkeiten und Möglichkeiten. Aber eben, wir haben noch ein bisschen Zeit, und vielleicht kann der Nationalrat den Ständerat überzeugen.

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Die Tageszeitung "Blick" hat auf die Andeutung der Bundesrätin, die Anlagegrenzwerte durch eine geänderte Messmethode indirekt ein wenig zu lockern, am 13. März mit einem Artikel reagiert: Plötzlich gibts eine Alternative für schnelles Internet. Was genau Frau Leuthard vorhat steht zwar auch dort nicht, dennoch empören sich in den Kommentaren Nörgler aufs Schärfste. Ob diese Kommentare ein organisierter Shitstorm der Mobilfunkgegner sind (siehe Gigaherz-Forum), lässt sich weder bestätigen, noch ausschließen. Momentan, 1 Tag nach Veröffentlichung, gibt es zu dem Artikel rund 100 Kommentare.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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