3. Variante Dialogverfahren (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 13.12.2017, 11:39 (vor 2539 Tagen) @ KlaKla

Gemeinde, betroffene Bürger und die Betreiber setzen sich zusammen.

Die Betreiber geben bekannt, dass sie im Umkreis von xy einen neuen Sendemast errichten wollen oder aber Vorverträge geschlossen haben.

Die Gemeinde veröffentliche zeitnahe das Anliegen der Betreiber auf ihrer Webseite und in der Bürgerzeitung des Rathauses. Die Gemeinde überprüft ob sie eigene Liegenschaften im Suchkreis anbieten will/kann. Gleiches gilt für die Bürger, die ihr Anliegen der Gemeinde bis zu Tag X nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich mitteilen. Anschließend setzt man sich zusammen um sich Auszutauschen. Voraussetzung alle Beteiligten sind an einer gemeinsamen Lösung interessiert. Zum Dialog-Verfahren sind keine Stellvertreter der Bürger zugelassen. Wer mitreden will, muss zu den Betroffenen zählen und diese sollten auch in der Lage sein ihre Bedürfnisse selbst zu vertreten. Ein neutraler Moderator der von beiden Seiten akzeptiert ist sollten das Dialog-Verfahren leiten.

Am Ende steht die Überprüfung der Immissionswerte durch das FEE-2-Projekt, durch einen vereidigten Sachverständigen, nicht durch einen Baubiologen. Das Ergebnis muss zeitnahe auf der Webseite der Gemeinde und in der Bürgerzeitung veröffentlicht werden.

Es liegt mMn am Gemeinderat die Bürger über seine Definition Dialog-Verfahren vor dem Bürgerentscheid aufzuklären. Andernfalls kann es erneut zu tumultartigen Auseinandersetzungen kommen weil der Begriff Dialog-Verfahren nicht unmissverständlich definiert wurde.

Es geht nicht darum einen Standort zu verhindern den die Mehrzahl der Bürger nutzt die Technik und zum Handy gehört nun mal auch der Sendemast.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Immissionswert, Dialogverfahren, Liegenschaften


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