Schweizer Fernmeldegesetz: Einsprüche der 2. Vernehmlassung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 03.05.2020, 15:24 (vor 1661 Tagen) @ H. Lamarr

Wir hier schauen hingegen im Verlauf dieses Strangs nach, welchen Erfolg die Vernehmlassungen der drei mobilfunkkritischen Vereine gehabt haben.

Nachdem die Vereine in der ersten Runde der Vernehmlassung zum neuen Schweizer Fernmeldegesetz keinen Treffer landen konnten, geht es jetzt in die zweite und letzte Runde. Vom 6. Dezember 2019 bis zum 25. März 2020 hörte der Bundesrat die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zu den Änderungsentwürfen der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) an. Beim UVEK sind dazu 113 Stellungnahmen eingegangen und die Anti-Mobilfunk-Szene ist wieder mit dabei. Nur Gigaherz ist in der ersten Runde k.o. gegangen, ausgeschieden und gegen einen anderen Verein ersetzt worden. Angetreten zur zweiten Runde sind ...

► Ärzte für Umweltschutz (AefU) - Forderungen
► Verein Schutz vor Strahlung (neu) - Forderungen [Rebekka Meiers Forderung zu PLC hat hier ein Nachspiel gefunden]
► funkstrahlung.ch (sogenannter Dachverband der Mobilfunkgegner Schweiz/Liechtenstein) - Forderungen

Wie durch eine wundersame Fügung sprechen die drei Vereine mit einer Zunge, ihre Forderungen sind weitgehend deckungsgleich und betreffen die Artikel 78a, 78b und 79 des Änderungsentwurfs Fernmeldedienste, dort sollen funkgestützte Installationen nach Vorstellung der Vereine explizit ausgeschlossen oder an Bedingungen geknüpft werden. Am übersichtlichsten trägt dies funkstrahlung.ch vor. Der Verein Schutz vor Strahlung lässt von Art. 79 die Finger, ersatzweise schlägt er als einziger vor, PLC (Powerline Communication) explizit als Übertragungsverfahren z.B. für Smart Meter auszuschließen. Im Gegensatz zur ersten Runde sind die Anliegen in der zweiten Runde zurückhaltend, höflich und ohne polemische Pirouetten formuliert.

Für funkstrahlung.ch zeichnete diesmal Martin Zahnd verantwortlich. Da Zahnd auch im Vorstand des Vereins Schutz für Strahlung die Fäden zieht, musste dessen Stellungnahme der besseren Optik wegen von Rebekka Meier (Baurechtsabteilung des Vereins :-)) unterzeichnet werden. Die AefU werden von Dr. med. Edith Steiner vertreten.

Zentraler Schwachpunkt aller Forderungen der drei Vereine: Auch wenn diese vordergründig teils technisch begründet werden (PLC), sind die einzigen Nutznießer der Forderungen sogenannte Elektrosensible wie Martin Zahnd, also Personen, die behaupten, sie würden die Einwirkung schwacher elektromagnetischer Felder unangenehm spüren. Da weltweit bislang kein einziger "Elektrosensibler" dieses Wahrnehmungsvermögen unter wissenschaftlicher Aufsicht belegen konnte, sehe ich für die Erfolgsaussichten der drei Vereine schwarz. Denn es wäre sachlich nicht zu rechtfertigen, auf die Belange der winzig kleinen Schweizer Bevölkerungsgruppe "stark Elektrosensibler" einzugehen (schätzungsweise maximal 50 Personen), deren Symptome nach vorherrschendem wissenschaftlichem Kenntnisstand jedoch psychischer Natur sind, und sich deshalb durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kausal in keiner Weise beseitigen lassen. Die Wirkung eines Placeboeffekts ist denkbar, doch einen solchen Effekt gesetzlich zu verankern würde die Schweiz wahrscheinlich dem Gespött der Völkergemeinschaft aussetzen.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird veröffentlicht, sobald der Bundesrat diesen zur Kenntnis genommen hat. Gegenwärtig ist dies noch nicht der Fall.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Zahnd, Schutz vor Strahlung, Rebekka Meier


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