Schutzzonen für Elektrosensible (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 16.10.2009, 09:51 (vor 5514 Tagen) @ Fee

Aus der Drucksache 14/5113

1. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg stufen sich nach ihrer Kenntnis selbst als elektrosensibel ein bzw. verfügen über ein entsprechendes ärztliches Attest?

Der Landesregierung liegen dazu keine konkreten Zahlen vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beziffert den Anteil der Bevölkerung, der sich selbst als „elektrosensibel“ bezeichnet, auf etwa 1,5 Prozent.

2. Wie viele Fälle sind ihr bekannt, in denen Menschen sich bewusst in „Funk löcher“ (also in wenig von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung belastete Gebiete) zurückgezogen haben?

Systematische Erhebungen hierzu sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Landkreis Rastatt hat 2005 ein Bürger dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, dass er „seit etwa zwei Jahren im Zelt an mobilfunkarmen Plätzen
… schlafe“. Ob es sich dabei eventuell um dieselbe Person, wie im jetzt geschilderten Fall (vgl. Begründung der Kleinen Anfrage) handelt, ist uns nicht bekannt.

Hm, der tolle IZgMF Beitrag "Meldestellen für Mobilfunkerkrankungen" findet keinen Anklang? Das kommt dabei heraus wenn man nachher keine Hausaufgaben macht. Wer jammert braucht nicht zu handeln. :-P

6. Inwieweit ist sie bereit, Konzepte für ein strahlenminimierendes Mobilfunkkonzept unter Verzicht auf eine automatische Indoorversorgung zu unterstützen?

Bereits 2005 kommt die WHO zum Schluss, dass es keine eindeutigen Diagnosekriterien für „Elektrosensibilität“ gebe und auch keine wissenschaftliche Basis, um die Symptome mit der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern (EMF) in Verbindung zu bringen. Überdies sei „Elektrosensibilität“ weder ein medizinisches Krankheitsbild, noch stehe fest, dass es sich um ein eigenständiges medizinisches Problem handele.

Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) wurde das Phänomen „Elektrosensibilität/Elektrosensitivität“ epidemiologisch und an Probanden untersucht, mit dem 2008 veröffentlichten Ergebnis, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Beschwerden der Betroffenen und den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kommt in ihrem Abschlussbericht 2009 zum Projekt „Individuelle Wahrnehmung und reaktive Empfindlichkeit auf elektromagnetische Felder – Elektromagentische Hypersensibilität“ zum Ergebnis, dass in keinem einzigen Fall im Verlauf des Experiments eine feldabhängige Änderung für die elektrische Hautleitfähigkeit nachgewiesen werden konnte. Auch eine Verzögerung der Wirkung war für den elektrischen Hautleitwert nicht expositionsabhängig nachweisbar. Eher reagierte die elektrische Hautleitfähigkeit auf die Vermutung der Person, dass die Feldexposition gerade aktiv sei. Obwohl die „elektrosensiblen“ Personen sehr häufig angaben, dass sie das Feld wahrnehmen konnten, so lag ihre Trefferrate für die zutreffende Exposition doch nur im Zufallsbereich. Nach diesen Ergebnissen habe sich als Fazit ergeben, dass sich die von den Betroffenen angegebene „elektromagnetische Hypersensibilität“ nicht auf eine Empfindlichkeit gegenüber real gegebenen Feldexpositionen zurückführen lasse. Das Phänomen verweise auf subjektive Bedingungen im Erleben, die ursächlich von einer psychischen Disposition oder individueller Stressbewältigung „elektrosensibler“ Personen herrühren könne.

Kurzum auf den Punkt gebracht. :ok:

>"Die Landesregierung ist der Auffassung, dass nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ein Zusammenhang zwischen den von den Betroffenen beschriebenen Beschwerden und Mobilfunkstrahlung nicht gestützt wird. Die Frage nach der Einrichtung von Schutzzonen oder Unterstützung besonderer Konzepte erübrigt sich daher."

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Drucksache, Schutzzonen, Baden-Württemberg, Jammern, Mobilfunkkonzept, elektromagnetische Hypersensibilität


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