Frankreich: neuer Schwellenwert für atypische Messpunkte = 9 V/m (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 22.12.2025, 23:24 (vor 8 Tagen) @ H. Lamarr

Die Konsultation endet am 12. September 2025. Nach Ablauf dieser Frist wird ANFR die eingegangenen Beiträge prüfen und im Herbst 2025 einen Abschlussbericht veröffentlichen. Ein neuer Schwellenwert tritt, sofern er beschlossen wird, am 1. Januar 2026 in Kraft. Beiträge sind per E-Mail an consultationpubliquePA@anfr.fr zu senden, zusammen mit den Kontaktdaten des Teilnehmers und gegebenenfalls der vertretenen Einrichtung.


Die staatliche französische Funknetzagentur ANFR hat entschieden: Der neue landesweit gültige Schwellenwert für atypische Messpunkte lautet 9 V/m. Vom Tisch ist der Alternativvorschlag, auf dem Land 6 V/m als Schwellenwert zu vereinbaren, in Städten hingegen 9 V/m. Überschattet wird die öffentliche Konsultation zur Anhebung des Schwellenwerts von einer E-Mail-Schwemme mit vorformulierten Mustertexten und von dem Verdacht der unautorisierten Nutzung von Kontaktdaten ahnungsloser Privatpersonen.

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation, die entgegen der Ankündigung bis zum 19. September 2025 stattfand, überarbeitete die nationale Funknetzagentur (ANFR) den Schwellenwert für atypische Messpunkte. Dieser Schwellenwert wird ab dem 1. Januar 2026 landesweit von 6 V/m auf 9 V/m angehoben. Die von der Regierung festgelegten gesetzlichen Expositionsgrenzwerte bleiben unverändert auf einem deutlich höheren Niveau (zwischen 28 und 61 V/m, je nach Frequenz). Über die Bedeutung atypischer Messpunkte gibt das Startposting dieses Strangs Auskunft.

Die Entscheidung wurde nach einer öffentlichen Konsultation getroffen, in deren Rahmen Beiträge von Verbänden, Kommunen, Bürgern, Experten, Betreibern und Wirtschaftsakteuren gesammelt wurden. ANFR veröffentlicht eine Zusammenfassung dieser Konsultation, in der die wichtigsten vorgebrachten Argumente vorgestellt werden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, das Verständnis aller für die spezifische Rolle atypischer Punkte zu stärken, einer technischen Vorrichtung, die die Gesundheitsgrenzwerte nicht ersetzt.

Mutmaßlicher Betrug bei der öffentlichen Konsultation

Das IZgMF hat sich die Zusammenfassung angesehen. Da gibt es Interessantes zu erfahren. Zwischen dem 10. Juli und dem 19. September 2025 gingen bei ANFR 6'008 Rückmeldungen per E-Mail sowie 33 per Post ein. In 18 Rückmeldungen wurde keine Stellungnahme zum Thema der öffentlichen Konsultation abgegeben. Aufschlussreich ist, dass nach dem Versand von Empfangsbestätigungen etwa 20 mutmaßliche Beitragende bestritten haben, an dieser öffentlichen Konsultation überhaupt teilgenommen zu haben! Meine spekulative Erklärung dafür lautet: Organisierte Mobilfunkgegner sammeln liebend gerne E-Mail-Adressen und Adressdaten. In den Händen von Fanatikern lässt sich mit diesem Material allerlei anstellen. So lässt sich u.a. die Teilnahme betroffener Personen an einer öffentlichen Konsultation vortäuschen, ohne dass die Personen darüber informiert werden oder davon Kenntnis haben. Das Risiko erwischt zu werden ist klein, denn die Betroffenen stehen dem Mobilfunk ohnehin skeptisch gegenüber, sodass nur ein kleiner Teil Anstoß an der Empfangsbestätigung der ANFR genommen haben dürfte. Aus meiner Sicht sind die 20, die sich gemeldet haben, nur die Spitze des Eisbergs. Erschreckend: Ohne die Empfangsbestätigung wäre der Schwindel gar nicht aufgeflogen.

Die überwiegende Mehrheit aller Rückmeldungen beruht auf etwa zehn vorformulierten Mustertexten, wobei ein Mustertext dominierte. Eingereicht wurden diese Texte von Privatpersonen, teilweise mit einigen Änderungen. Der am häufigsten gebrauchte Mustertext stammt von den Vereinen Agir pour l'environnement, France Nature Environnement, Priartem und dem Conseil National des Associations Familiales laïques. Auf deren Konto gehen 5'544 Rückmeldungen. Die anderen Mustertexte gingen in geringerer Anzahl ein: Fünf davon wurden weniger als 10-Mal kopiert, einer wurde etwa hundertmal verschickt. Die Absender haben manchmal ausdrücklich angegeben, woher der von ihnen verwendete Mustertext stammt.

Die Vereine haben nicht nur ihre Anhänger mobilisiert, ihre Vorstände haben auch selbst an der Konsultation teilgenommen. Die wenigen verbleibenden Rückmeldungen entfallen auf gewählte Vertreter, Gebietskörperschaften oder deren Dienststellen, einem Mobilfunkbetreiber, einer wissenschaftlichen Gesellschaft und auf unabhängige Privatpersonen. Einige der teils skurrilen Rückmeldungen (z.B. Senkung des Schwellenwerts auf 0,2 V/m) lassen sich sinngemäß der 8-seitigen Zusammenfassung entnehmen.

Qulle: Le seuil des points atypiques sera fixé à 9 V/m à partir du 1er janvier 2026

Hintergrund
Frankreich: keine Strahlungsminimierung auf 1 V/m

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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