Falsche Schlüsse (312): ein Drittel (Allgemein)
Das Bremer Landgericht teilt mit: Diagnose Funk trägt 2/3 der Kosten, Prof. Lerchl 1/3. Oder wie Mobilfunkgegner dies ausdrücken würden: Diagnose Funk muss nur bescheidene 2/3 zahlen, Lerchl dagegen stolze 21762498/65287496. (Quelle)
E-Mail-Kommentar eines mobilfunkkritischen Dyskalkulikers: "Meine Güte nicht mal rechnen kann der Typ"
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –