Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ? (Allgemein)

Christopher, Dienstag, 24.08.2010, 23:34 (vor 5198 Tagen) @ Alexander Lerchl

Das ist von dieser Initiative weder neu noch unerwartet. Juristisch vielleicht einwandfrei...

Das ist die interessante Frage! Beispiel: Ich sage: RDW ist ein Ar....och. Verbalinjurie. RDW verklagt mich, das Gericht urteilt, ich darf das nicht mehr sagen. Dann sagt RDW woanders öffentlich: A. hat mich Ar...och genannt und das Gericht hat es verboten, ätsch. Dann mag man sich (bzw. das Gericht) doch fragen, ob man nicht ver....t wurde.

Wie lautet der schöne Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter...
Interessant übrigens, daß die Kompetenzinitiative von einem "Verleumdungsprozess" schreibt (auf der Teaser-Seite - die ich hier besser nicht verlinke, weil dort ja die Verbotsbehauptungen wiederholt werden - bizarre Welt). Meiner Meinung nach begehen sie damit in Bezug auf Spatenpauli das gleiche wie diesem in der Unterlassungserklärung vorgeworfen wird: Es wird suggeriert, daß er wegen einer Straftat (Verleumdung) rechtskräftig verurteilt wurde - dabei handelte es sich um einen Zivilprozess, wobei die Straftat Verleumdung noch nicht einmal von Spatenpauli begangen wurde!
Ein guter Anwalt könnte aus sowas sicher was stricken - wobei, bei den Anfeindungen, die Herrn Lerchl schon zuteil wurden, ist sicher eine Menge dabei, aus dem auch ein weniger guter Anwalt was machen könnte...

Ich denke, daß in diese Richtung kaum prozessiert wird, ist ein deutliches Zeichen dafür, wie bedeutungslos die Szene der Hardcore-Kritiker wirklich ist: Nichtmal ignoriert werden sie!

Tags:
Klage, Hardcore-Kritiker, Entwertung, Richter, Manipulation, Kompetenzinitiative, Feindbild, Negative Feststellungsklage, Verleumdung, Diskreditierung, Unterlassung, Sittenbild


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