Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 30.07.2010, 08:11 (vor 5224 Tagen) @ H. Lamarr

Nein, der Autor wurde nicht angezeigt. Das Gericht sieht in dem Posting des Autors eine unhaltbar formal beleidigende Aussage. Das IZgMF sei (Mit-)Täter, da wir uns von diese Aussage nicht distanziert, sondern sie uns zueigen gemacht hätten und zu vermuten sei, dass wir solche Aussagen auch künftig billigen. ...

Merkwürdig, wenn ein Posting eine Personen bezogene beleidigende Aussage beinhaltet hätte man doch das Recht auf seiner Seite und könnte den Autor haftbar machen. So wie Lerchl Wuff für seinen Fehltritt versucht haftbar zu machen und nicht einen Webmaster oder Forenbetreiber verklagt in denen er seine Verlautbarungen verbreitet.

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Meine Meinungsäußerung


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