1998 Nationalrat – Anfrage Gonseth (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 11.01.2018, 17:15 (vor 2499 Tagen) @ H. Lamarr

Bei dieser Anfrage geht es nur am Rande um den Sender Schwarzenburg und mehr um die sich damals anbahnende NISV der Schweiz.

Eingereicht von: Gonseth Ruth
Einreichungsdatum: 09.10.1998
Eingereicht im: Nationalrat

Fragetext
Die Diskussion um die gesundheitlichen Auswirkungen nichtthermischer Effekte von elektromagnetischen Feldern ist zwar nicht abgeschlossen, doch gibt es zahlreiche Hinweise, dass solche Felder, insbesondere bei sensiblen Personen, gesundheitsschädlich sind. Zahlreiche Presseartikel zeigen die Besorgnis der betroffenen Bevölkerung auf, vor allem auch im Zusammenhang mit der Installation von Mobilfunkantennen in der unmittelbaren Nähe von Wohn- und Schulgebieten. Als Ärztin ist mir der vorbeugende Gesundheitsschutz ein besonders wichtiges Anliegen, und ich bin besorgt, dass der Bundesrat die längst versprochene Verordnung zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen noch immer nicht verabschiedet hat.

In meiner Interpellation vom 10. Juni 1997 (Schwarzenburg. Einstellung des Sendebetriebs des Kurzwellensenders; 97.3279) habe ich den Bundesrat gefragt, wann er endlich diese Verordnung verabschieden werde. Seine Antwort lautete: "Anfang 1998 wird das Buwal einen Verordnungsentwurf über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung in die Ämterkonsultation geben. Der Verlauf der weiteren Arbeiten hängt weitgehend von den entsprechenden Stellungnahmen ab." Bis heute hat er noch nicht einmal einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Angesichts seiner früheren Antwort muss ich annehmen, dass verwaltungsintern gewisse Bundesämter versuchen, eine griffige Verordnung zum Schutz der Bevölkerung zu verhindern.

Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Teilt er die Auffassung der Expertenkommission von ETH-Professor Dr. med. h. Krueger, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung ernst zu nehmen sind?

2. Ist er auch der Auffassung, dass zum Schutz der Bevölkerung nicht nur akute Schädigungen zu verhindern, sondern durch eine wirksame Vorsorge insbesondere auch die Risiken für mögliche chronische Langzeitschäden zu vermindern sind?

3. Ist er bereit zu verlangen, dass für Anlagen wie Hochspannungsleitungen und Sender, die neu errichtet werden, im Sinne des Vorsorgeprinzips ein gewisser Mindestabstand von Wohnungen und Schulen eingehalten werden muss?

4. Infolge der bereits erteilten Konzession für Mobiltelefonnetze werden in den nächsten Monaten in der Schweiz Tausende von Sendeanlagen errichtet werden. Wird er seine Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor oder erst nach der Errichtung dieser Sender erlassen?

5. Wann wird er den längst versprochenen Verordnungsentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung endlich in die Vernehmlassung schicken?

Antwort des Bundesrates
Der Bundesrat nimmt die Befürchtungen vieler Bürgerinnen und Bürger ernst, dass die elektromagnetischen Felder von Hochspannungsleitungen, Sendern und anderen elektrischen Anlagen negative Folgen für die Gesundheit haben können. Er erachtet es als sinnvoll, Langzeitbelastungen im Sinne der Vorsorge niedrig zu halten. Er stützt sich bei seiner Beurteilung auf Richtlinien von internationalen Organisationen und auf die Empfehlungen der Expertengruppe "Nichtionisierende Strahlung" unter der Leitung von ETH-Professor Dr. Helmut Krueger.

Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1./2. Ja.

3. Ja. Entsprechende Vorschläge werden im Entwurf der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung enthalten sein und im Rahmen der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden.

4./5. Auch für die Mobilfunknetze, die vor Inkrafttreten der nichtionisierenden Strahlung aufgebaut werden, gelten die Grundsätze des Umweltschutzgesetzes. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass der direkte Gesetzesvollzug ohne Vorliegen von konkreten Ausführungsbestimmungen, d. h. ohne einschlägige Verordnung, für die rechtsanwendenden Behörden schwierig ist. Er will daher die nichtionisierende Strahlung möglichst bald erlassen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wird die Vernehmlassung zum Entwurf der nichtionisierenden Strahlung noch vor Weihnachten 1998 eröffnen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Die Grünen, Schweiz, Kurzwellensender


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