Gigaherz-Jakob kennt Vollzugsempfehlung des Bafu nicht (Technik)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.02.2019, 18:10 (vor 2086 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Jakob zeigt mit seinem jüngsten Beitrag vom 23. Februar 2019 "5G: Dringende Warnung vor Falschinformationen der kantonalen Umweltämter", dass er noch immer keine Ahnung von der 5G-Antennentechnik hat. Der Ex-Elektriker verwechselt nach wie vor unbeirrt aller Kritik die Anzahl der Antennendipole einer adaptiven 5G-Antenne mit der Anzahl der Beams, die eine solche Antenne in der Praxis verwendet. Jakob kann oder will nicht begreifen, dass 8 x 8 matrixförmig angeordnete Antennendipole nicht dazu verwendet werden, 64 einzelne Beams auszusenden, sondern für das Beamforming von z.B. sechs oder auch nur drei Beams, die infolge des Beamformings einem mobilen Teilnehmer elektronisch (Phasenschieber) auch nachgeführt werden können. Forumteilnehmer "Kuddel" hat das <hier> genauer erklärt.

Hans-U. Jakob zeigt zudem, dass er noch anderweitig große Kenntnislücken hat. So behauptet er aus dem Bauch heraus und ohne jede Begründung:

Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verschoben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Vollzugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind nur innerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!

Offensichtlich weiß Jakob nichts von der Empfehlung Nr. 33 der Cercl'Air vom 16. April 2018: Beurteilung von Standortdatenblättern für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen mit neuen Frequenzbändern. Dort ist im Gegensatz zu Jakobs Behauptungen das 3,5-GHz-Band von 5G sehr wohl berücksichtigt. Es wird dem Bereich "high" zugeordnet, so wie auch die bislang genutzten Bänder 1800 MHz, 2100 MHz und 2600 MHz (im Gegensatz zu den "low"-Bändern 800 MHz und 900 MHz). In dem Papier wird auch erklärt, dass mit einem Nachtrag vom 28.3.2013 zur Vollzugsempfehlung zur NISV das Bafu Möglichkeiten für einen flexiblen Einsatz der Sendeleistung in verschiedenen Frequenzbändern aufgezeigt, ohne dass das Standortdatenblatt bei jeder Leistungsverschiebung aktualisiert werden muss. Was Jakob jetzt aufregt ist also seit 2013 gängige Praxis in der Schweiz, ohne dass es Jakob aufgeregt hätte. Was soll man dazu noch sagen ...

Hintergrund
Der Cercl'Air zählt rund 270 Mitglieder und pflegt und fördert die interkantonale Koordination des Vollzugs der Luftreinhalte-Verordnung und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlung und fördert das Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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