Fehlende Kontrollmechanismen (Allgemein)

KlaKla, Montag, 17.04.2006, 09:22 (vor 6721 Tagen) @ Raylauncher
bearbeitet von KlaKla, Montag, 17.04.2006, 10:16

nennen Sie mir einen Fall, bei dem der Sicherheitsbereich nachweislich in ein Wohnumfeld ragte.

Viele Mobilfunkgegner haben noch nicht erkannt, wie wichtig es ist solche Fälle zu dokumentieren und der Öffentlichkeit bereit zu stellen. Ihre Frage wurde am Anfang des Threads schon beantwortet aber ich wiederhole mich gern noch mal und verlinke entsprechend. klicken sie hier

Fakt ist, keine Kontrolle, keine Fehler, keine Beweise.

Die BNetzA führt laufend Kontrollmessungen im Umfeld von Sendeanlagen durch, um die Einhaltung der Schutzabstände zu prüfen.

Sie lenken ab. Früher hat die BNetzA Kontrollmessungen Deutschland weit gemacht. Um die allgemeine Grenzwertausschöpfung zu dokumentieren. Heute erledigt diese Arbeit der Lobbyverein der Mobilfunker das IZMF. Und was kommt dabei heraus? "Das Wunder von NRW". Das hat nichts mit dem Sicherheitsbereich, den jede Antennenanlage hat zu tun.

Ab welcher Masthöhe wäre dann Ihrer Meinung nach überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich?

Diese Frage habe ich auch schon beantwortet aber nun, für sie hier die Wiederholung.

Noch vor weniger als einem Jahr forderten gerade Sie im Rahmen des gescheiterten Volksbegehrens eine Genehmigungspflicht für ATr. unterhalb von 10m.

Stimmt, und ich bin lernfähig. Daher hab ich meine Forderung versucht zu verbessern.
Ab 10 m Antennenmontage Genehmigungsfrei unter 10 m nur noch mit Genehmigung inkl. Bauabnahme.

Es ist ja gerade der Aktivität von Mobilfunkgegnern zuzuschreiben, dass Netzbetreiber teilweise genötigt werden, Mast-Höhen auf funktechnisch problematische Minimalhöhen zu reduzieren.

Sie lenken von den Fehlern der Betreiber und der Politik auf die Mobilfunkgegner ab. Die Mobilfunkbetreiber haben sich die Suppe selbst eingebrockt mit Unterstützung der Politik. Zum Beispiel durch den Mobilfunkpakt Bayern und durch die Genehmigungsfreiheit der Basisstationen unter 10 Meter.

Sie drehen sich im Kreis.

Meine Forderung stützt sich auf Fakten die sie nicht widerlegen. Statt dessen schreiben sie viel Text drumherum und verwässern damit die Fakten.

Fakt ist: Der Sicherheitsbereich kann unbemerkt im Wohnumfeld sein, weil Antennen zu niedrig am Trägermast montiert worden. Der Baufehler bleibt unbemerkt da keine Kontrolle statt findet. Das Risiko kann minimiert werden, indem man die Bauordnung wie folgt abändert: Ab 10 m Antennenmontage Genehmigungsfrei unter 10 m nur noch mit Genehmigung inkl. Bauabnahme.

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Meine Meinungsäußerung


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