E-Smog-Verein träumt seit nunmehr 5½ Jahren von Klage am EGMR (Allgemein)
Kurios: Die IG träumt von einer abermaligen Klage am EGMR, obwohl Katharina Luginbühl dort schon einmal den Kürzeren gezogen hat.
1996 Tage später (5 Jahre; 5 Monate; 2 Wochen; 2 Tage) träumt der Verein E-Smog Hadlikon (ehemals IG Hadlikon) noch immer von seiner Beschwerde am EGMR. Praktisch: Die Website des Vereins ist zeitlos, d.h. es fehlen auf der Leitseite Datumsangaben, anhand derer Besucher der Site die Aktualität der Inhalte beurteilen könnten. Mit dem simplen Trick sind die Inhalte für Gelegenheitsbesucher immer aktuell.
Mutmaßlich wird es mit einer erneuten Beschwerde "elektrosensibler" Schweizer am EGMR jedoch sowieso nichts werden, egal ob der Verein eine vorbereitet oder nicht. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits 2-mal Beschwerden von "Mobilfunkgeschädigten" abgeschmettert (Fall Gaida, Fall Luginbühl) und gemäß Artikel 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention befasst er sich nicht mit einer Beschwerde, die im Wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof geprüften Beschwerde übereinstimmt oder schon einer anderen internationalen Untersuchungs- oder Vergleichsinstanz unterbreitet worden ist und keine neuen Tatsachen enthält.
[Admin: Schlusspassage editiert und mit Link versehen am 10.09.2024]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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