Strafrecht und Wissenschaft (Forschung)

Christopher, Sonntag, 19.02.2012, 22:36 (vor 4588 Tagen) @ Christopher

Um an der Studie teilzunehmen, sollten sich betroffene Personen in einer der 24 französischen Beratungsstellen für Berufs- und Umweltkrankheiten anmelden.


Ob die Studie Erfolg haben wird? Eher nicht, es wird ja schon davor gewarnt, teilzunehmen...
Eins ist mir aber neu gewesen (siehe hier):
Für die Wissenschaftler ist auch das voll bewusste Leugnen ohne jegliches Risiko, denn sie unterstehen nicht dem Strafrecht.


Wer Wind sät... Offensichtlich fällt es manchen Menschen wirklich schwer, Fehler zuzugeben, siehe Antwortpost hier. Bisher hatte ich die Schwächen meiner Nemesis wuff eher im Bereich der Logik und der Naturwissenschaften vermutet - es kann also nur an fundamental unterschiedlichen Grammatikregeln in der Schweiz liegen, daß ich den oben zitierten Satz nicht folgendermaßen verstanden habe: (...) dass sämtliche Falschaussagen, sämtliches Leugnen und Lügen von Wissenschaftlern im Zusammenhang mit "wissenschaftlichen" Aussagen straffrei ist, da die Wissenschaftfreiheit ein verfassungsmässiges Grundrecht ist (wohl auch in Deutschland).
Abgesehen davon, daß die Aussage auch in der klargestellten Form nicht korrekt ist: Für mich hätte der Satz dann ab dem Komma sinngemäß lauten müssen: "... denn strafrechtlich relevant ist es nicht".

Dreht man es um, sollten auch die Elektrosensiblen froh sein um das in dieser Hinsicht lasche Strafrecht: Das Aufstellen unbelegter Tatsachenbehauptungen (einschließlich des Fälschens von Studien) ist nämlich ebenfalls nicht strafrechtlich relevant, solange es nicht in die Persönlichkeitsrechte von Mitmenschen eingreift (oder im Zusammenhang mit diesen Behauptungen eidesstattliche Versicherungen oder ähnliches unterzeichnet wurden)...

Und ob der §130 StGB relevant ist? Der enthält ja die Formulierung "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" - was ich bei diesem kleinen Forum mal ausschließen würde (jedenfalls sind mir noch keine Zusammenrottungen von Mobilfunkgegner-Gegnern aufgrund von IZgMF-Postings bekannt). Die Formulierung "beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet" ist in meinen Augen auch nicht zutreffend (zumal wenn man liest, was die Gegenseite so schreibt...). Und dabei wäre es so einfach, eine Probe aufs Exempel zu machen - die Staatsanwaltschaften nehmen entsprechende Anzeigen gerne an, und eventuell gibt es sogar ein Aktenzeichen (!).

Tags:
Aktenzeichen, Tatsachenbehauptung, Staatsanwaltschaft


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