Oberammergau: Brief ans Gesundheitsamt (Allgemein)
Von Werner Funk, Oberammergau, an
Herrn Dr. med. Volker Juds im Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen Partnachstr. 26
82467 Garmisch-Partenkirchen
Oberammergau, den 20.01.07
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Dr. Juds,
seit nunmehr beinahe 100 Tagen hat sich die Mobilfunkbelastungssituation in Oberammergau und Umgebung so dramatisch zugespitzt, dass Betroffene wegen schwerer Gesundheitsschäden ihre Häuser zumindest über Nacht verlassen müssen, um andernorts (z. B. im Wald) beschwerdefreien Schlaf finden zu können.
Ist diese Situation behördlicherseits als Dauerzustand vorgesehen? Oder warum schreiten Sie nicht ein? Die Berufsordnung für Ärzte gilt doch auch für Ärzte des Gesundheitsamtes:
"Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist es, das Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen, Leiden zu lindern....und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken."(§1).
"Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann...".
"Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen." (§2)
"Die Regeln dieser Berufsordnung gelten auch für Ärzte, welche ihre ärztliche Tätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausüben." (§23)
Die Betroffenen sind bereits in ihrer Gesundheit so massiv geschädigt, dass eine Heilung im medizinischen Sinne kaum mehr erfolgen kann:
Elektrosensibilität ist eine irreversible Umwelterkrankung, die jeden treffen kann. Geschäftliche und private Verpflichtungen der am Mikrowellensyndrom Erkrankten führen dazu, dass sich diese nicht dauerhaft in die Deexposition zurückziehen können, sondern sich immer wieder der Befeldung im Ort aussetzen müssen. Als Folge schreitet die Elektrosensibilität immer weiter voran. Vor diesem Hintergrund ist es unzumutbar, das Problem durch Warten auf weitere Studien vor sich herzuschieben bis sich dieses Problem von selber löst, z. B. durch Exitus.
Nach dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand ist daher Gefahr im Verzug und auch nach dem aktuellen physikalisch-technischen Kenntnisstand kann keinesfalls Entwarnung gegeben werden: Die diesbezügliche Pressemitteilung des LfU ist längst widerlegt, denn zwischenzeitlich durchgeführte Messungen von mehreren unabhängigen Sachverständigen aus dem In- und Ausland haben eindeutig ergeben, dass die biologisch-relevante niederfrequente Modulation tatsächlich von den Mobilfunksendeanlagen abgestrahlt wird.
Das Gesundheitsamt erschien zwar vor Ort, zu Messungen des LfU (18.12.06, 2.
Messtermin), weigert sich aber, die Erkrankten in ihrem häuslichen Umfeld zu besuchen, wodurch das Fortschreiten der Erkrankung bewusst in Kauf genommen wird.
Bei der Frage der gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunk handelt es sich nicht um einen Wissenschaftsstreit, sondern um einen Gegensatz zwischen wirtschaftlichen Interessen einer Industriebranche (Mobilfunkbetreiber) und gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung (erkrankte Anwohner von Mobilfunksendeanlagen). Als Leiter des Gesundheitsamtes und als Arzt haben Sie gemäß Ihres abgelegten Eides und in Befolgung der ärztlichen Berufsordnung zu handeln, d.h. Sie haben die Interessen der Bevölkerung und nicht die Interessen der Industrie zu vertreten.
"Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind." (Regierungschefs bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 2000) Durch Ihr Nichthandeln wird die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger industriellen Interessen geopfert. Bis der wissenschaftliche Beweis erbracht sein wird, erfreuen Sie sich längst an Ihrem Ruhestand. Inhalten Ihrer Homepage (www.volkerjuds.de) zufolge wird der Mensch für sein Tun eines Tages zur Rechenschaft gezogen - also handeln Sie jetzt! Mit dem Gebot ärztlicher Pflichten ist Ihre Haltung jedenfalls nicht vereinbar:
StGB §323 Unterlassene Hilfeleistung
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigne Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Aus Sicht der Betroffenen ist der Straftatbestand "Unterlassene Hilfeleistung" gegeben: Durch Nichthandeln greifen Sie in das Rechtsgut "körperliche Unversehrtheit" ein und nehmen die Folgen (schwere gesundheitliche Schäden) billigend in Kauf. Die Geschädigten sehen sich daher gezwungen, entsprechend zu handeln, um weitere Schäden von Leib und Leben abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Funk
Hinweis: Der Brief wurde aus Platzgründen um das Postscriptum mit bekannten allgemeinen Informationen über Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk gekürzt.
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