BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr (Allgemein)
Ich sehe darin trotz allem einen Rückschritt, denn so sparsam die Angaben bisher auch waren, sie erlaubten Anwohnern zumindest überschlägig die Beurteilung einer konkreten Befeldungssituation. Jetzt aber geht überhaupt nichts mehr, man ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass die BNetzA alles im Griff hat. Bei Neubauten neben vorhandenen Sendeanlagen habe ich daran aber berechtigte Zweifel.
Ich kann den Einwand nachvollziehen. Dabei würde ich allerdings zwischen Transparenz und Sicherheit unterscheiden.
Aus Sicht der Transparenz ist die Änderung tatsächlich ein Rückschritt. Früher konnte ein Anwohner aus den veröffentlichten Sicherheitsabständen zumindest grob ableiten:
► Wie weit reicht der Hauptstrahl rechnerisch?
► Wie groß ist der vertikale Sicherheitsabstand?
► Liegt mein Balkon möglicherweise in diesem Bereich?
► Hat sich nach einer Umrüstung etwas geändert?
Diese Möglichkeit entfällt bei feldtheoretisch bewerteten Standorten vollständig. Die Öffentlichkeit erhält nur noch das Ergebnis: "Alles liegt innerhalb des kontrollierbaren Bereichs." Der Weg dorthin bleibt unsichtbar.
Aus Sicht der Sicherheit folgt daraus jedoch nicht zwangsläufig, dass die Bewertung schlechter geworden ist. Im Gegenteil: Eine vollständige Feldsimulation ist physikalisch leistungsfähiger als ein vereinfachtes Abstandskonzept. Das Problem liegt also weniger im Verfahren selbst als in der mangelnden Nachvollziehbarkeit für Außenstehende.
Deinen letzten Punkt halte ich für den interessanteren. Bei Neubauten in der Nähe bestehender Mobilfunkstandorte setzt die Aussage "der Schutzbereich liegt innerhalb des kontrollierbaren Bereichs" voraus, dass der kontrollierbare Bereich auch tatsächlich kontrollierbar bleibt. Wird Jahre später ein höheres Gebäude errichtet, können plötzlich Bereiche entstehen, die zuvor unzugänglich waren.
Genau deshalb enthält die BEMFV Regelungen für solche Fälle: Der Betreiber muss die Bundesnetzagentur informieren, wenn sich die für die Standortbescheinigung maßgeblichen Verhältnisse ändern. Dazu können auch bauliche Veränderungen in der Umgebung gehören, sofern sie Auswirkungen auf den Schutzbereich haben. Außerdem darf eine Funkanlage nur entsprechend einer gültigen Standortbescheinigung betrieben werden.
Die entscheidende Frage ist allerdings eine andere: Wie erfährt die Bundesnetzagentur von einem neu errichteten Gebäude? Erfolgt dies zuverlässig durch den Betreiber? Gibt es einen systematischen Abgleich mit Baugenehmigungen? Oder verlässt man sich darauf, dass Änderungen irgendwann auffallen?
Gerade hier sehe ich – unabhängig von der Qualität der Feldberechnung – einen möglichen Transparenz- und Vollzugsaspekt. Die physikalische Berechnung kann noch so gut sein; wenn sich die Randbedingungen ändern und niemand die Standortbescheinigung überprüft, hilft die beste Berechnung nichts.
Das wäre aus meiner Sicht auch der stärkste Kritikpunkt: Nicht die feldtheoretische Berechnung ist problematisch, sondern dass Außenstehende keinerlei Möglichkeit mehr haben, ihre Plausibilität oder die Aktualität der zugrunde liegenden Randbedingungen wenigstens überschlägig nachzuvollziehen. Diese Möglichkeit boten die veröffentlichten Sicherheitsabstände zumindest ansatzweise.