Murray vs. Motorola: keine überraschende Wendung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 28.08.2024, 00:27 (vor 81 Tagen) @ H. Lamarr

Am 18. Juli 2024 publizierte das Berufungsgericht die äußerst knappe Meldung:

Counsel's Motion to Withdraw (Appellee Motorola Mobility, LLC, Appellee Motorola Solutions, Inc. f/k/a Motorola Inc.)

Die Formulierung lässt viel Raum für Interpretationen. Eine könnte lauten: Die Rechtsbeistände der Kläger ziehen die Klage gegen die Beklagten Motorola Mobility und Motorola Solutions, ehemals bekannt als Motorola Inc., zurück.

Das wäre spektakulär. Da die Interpretation jedoch spekulativ ist, lege ich meine Hand dafür nicht ins Feuer. Wohl oder übel müssen weitere Meldungen des Gerichts abgewartet werden, die den Interpretationsspielraum einengen.

Inzwischen gibt es weitere Anträge wie den obigen, die aber vom Gericht teilweise besser dokumentiert sind. Deshalb kann ich jetzt mit einem lachenden und einem weinenden Auge verkünden: Meine erste Interpretation (oben) ist total verkorkst!

Richtig ist: Mit dem besagten Antrag (Motion) zieht eine Anwaltskanzlei (hier eine, die für Motorola arbeitet) einen ihrer Anwälte von der Berufungsverhandlung ab. Der Grund wird nicht genannt.

Bei einer anderen Kanzlei, die für T-Mobile USA arbeitet und ebenfalls einen Mitarbeiter vom Fall Murray vs. Motorola abgezogen hat, ist das Gericht jedoch auskunftsfreudiger: Der fragliche Anwalt hat die Kanzlei verlassen und bei einer anderen angeheuert.

So kann man sich täuschen: Vom spektakulären Zurückziehen der Klage gegen Motorola bleibt nur die unspektakuläre Abberufung eines Anwalts vom Fall Murray vs. Motorola übrig :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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