Murray vs. Motorola: Verfahrenseinstellung vom 24. August 2007 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 16.02.2024, 21:08 (vor 142 Tagen) @ H. Lamarr

Dementsprechend ordnet das Gericht am 1. August 2023 hiermit an, dass gemäß Super. Ct. Civ. R. 56(f) ein Urteil im summarischen Verfahren zugunsten der Beklagten in Bezug auf alle Ansprüche in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen erlassen wird; und es wird ferner verfügt, dass ein Endurteil zugunsten aller Beklagten in Bezug auf alle von den Klägern in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen geltend gemachten Ansprüche ergeht.

Beim Stöbern im Verfahrensverlauf ist mir aufgefallen, dass das Verfahren am 1. August 2023 in erster Instanz nicht zum ersten Mal eingestellt wurde. Bereits zuvor ist es zweimal eingestellt worden! Es gab somit drei Verfahrensabschnitte mit Pausen dazwischen:

► 19.11.2001 bis 02.01.2002
Pause
► 26.08.2004 bis 24.08.2007
Pause
► 21.12.2009 bis 01.08.2024

Warum das Verfahren erstmals schon am 02. Januar 2002 eingestellt wurde konnte ich nicht ausfindig machen. Den Grund der Verfahrenseinstellung am 24. August 2007 hingegen schon, denn dazu gibt es ein 69-seitiges Dokument des Gerichts, in dem es am Schluss unter "Conclusions" (übersetzt) heißt:

Es gibt drei verschiedene Doktrinen zur bundesstaatlichen Vorwegnahme einer Gerichtsentscheidung, von denen jede für sich genommen ausreichen würde, um jeden Anspruch in diesen Fällen auszuschließen. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Beklagten Gründe für den Ausschluss aller Ansprüche nach allen drei Doktrinen nachgewiesen haben. Daher sind alle Klagen vorläufig abzuweisen.

Dementsprechend hat das Gericht am 24. August 2007 angeordnet, dass dem Antrag auf Klageabweisung im Namen aller Beklagten in allen Zivilklagen stattzugeben ist. Es hat ferner angeordnet, dass alle Klagegründe in jeder der hier bezeichneten Zivilklagen vorläufig abgewiesen werden.

Verfügt hatte dies seinerzeit Richterin Cheryl M. Long.

Hier der englische Originaltext des Textauszugs:

There are three, distinct doctrines of federal preemption, any one of which would be sufficient to preclude each and every claim in these cases. This Court is fully convinced that the defendants have established the grounds for preemption of all claims, under all three of the doctrines. Thus, all of the Complaints must be dismissed with prejudice.

WHEREFORE, it is by the Court this 24th day of August 2007
ORDERED that the Motion to Dismiss filed on behalf of all defendants in each civil action captioned herein is granted; and it is
FURTHER ORDERED that all causes of action in each civil action captioned herein are dismissed with prejudice.

Aus meiner Sicht ist dies ein bemerkenswerter Zwischenstand des Verfahrens, mit dessen Kenntnis die finale erstinstanzliche Verfahrenseinstellung durch Richter Alfred S. Irving (Jr.) am 1. August 2023 nicht mehr ganz so unerwartet über die Anti-Mobilfunk-Szene hereingebrochen wäre. In seinem Märchenfilm "Thank you for Calling" hat Klaus Scheidsteger die 2007 aufgezogenen dunklen Wolken über den Fall jedenfalls mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen fabulierte er 2015/2016 auf gut Glück von einem "Durchbruch" nach 20 Jahren, den es rückblickend jedoch nie gegeben hat. Bis heute weiß ich nicht, aus welchem Finger sich Scheidsteger diesen angeblichen Durchbruch gesaugt hat, auf meine Quellenanfrage bei dem Filmemacher bekam ich keine Antwort.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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