Blauer Engel (Allgemein)

Kuddel, Sonntag, 02.08.2009, 10:54 (vor 5449 Tagen) @ H. Lamarr

In der Entgeltordnung für den Blauen Bengel steht von einer stückzahlgekoppelten Gebühr allerdings nichts drin und das dort genannte maximale Jahresentgelt kommt über ein Manager-Monatgehalt nicht hinaus.

Muß mal schauen, ob ich noch die Visitenkarte desjenigen wiederfinde...

Wäre auch interessant, ob eine "Selbsterklärung" des Herstellers ausreicht, oder man dem RAL gegenüber irgendwie Nachweise über die Einhaltung der Kriterien erbringen muß.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum