VG Neustadt 30.04.2008 - 3 K 1384/07.NW (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 01.07.2008, 23:12 (vor 5971 Tagen) @ balu2003

Die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist für die Bauaufsicht nicht verbindlich. Die Baugenehmigungsbehörde hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, und zwar sind gegenwärtige, aber auch zukünftig drohende erhebliche Beeinträchtigungen zu verhindern (Aufstockung des der Anlage benachbarten Gebäudes).

Die Baugenehmigungsbehörde prüft die ihre eingereichten Unterlagen.
Auf was wollen sie hinaus?

--
Meine Meinungsäußerung


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum