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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - &quot;Kompetenzinitiative&quot;: viele Worte, wenig Substanz</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
<item>
<title>&quot;Kompetenzinitiative&quot;: viele Worte, wenig Substanz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Unter den jetzt <a href="https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026#accordion-4924">79 Stellungnahmen</a> sind mit &quot;Gesund vernetzt&quot; und der sogenannten Kompetenzinitiative noch zwei weitere Anti-Mobilfunk-Vereine vertreten, deren Stellungnahmen mit je vier Seiten auskommen (<a href="https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/Stellungnahmen_TKG_2026/StN_gesund_verNETZt.pdf">Gesund vernetzt</a>, &quot;<a href="https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/Stellungnahmen_TKG_2026/StN_Kompetenzinitiative.pdf">Kompetenzinitiative</a>&quot;).</p>
</blockquote><p>Für die &quot;Kompetenzinitiative&quot; ergriff Wilfried Kühling das Wort und ließ das verdutzte BMDS im Brustton der Überzeugung u.a. wissen:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[...] Zur Bedeutung dieser Aspekte sei der Hinweis auf das rechtskräftige Verfahren in den USA gegeben, in dem der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit (2021) feststellt, dass die FCC (Federal Communications Commission) bei der Berücksichtigung des gesundheitlichen Schutzes nicht ausreichend auf vorgelegte wissenschaftliche Evidenz (u. a. zu athermischen Wirkungen, Vulnerabilität von Kindern, Langzeitexposition) einging, also wesentliche Aspekte der wissenschaftlichen Literatur und der öffentlichen Kommentare nicht berücksichtigt hat. [...]</strong></em></span></p>
<p>Mit seiner Darstellung des Sachverhalts schrammt Kühling gekonnt an den <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=71099">hier vorgetragenen</a> nackten Tatsachen vorbei. </p>
<p>Wenn organisierte Mobilfunkgegner nachprüfbare Tatsachen zu ihren Gunsten verdrehen (im Sinne von Dramatisieren), und das tun sie meiner Erfahrung nach so gut wie immer, hat das zur Folge, dass die Drama-Queens der Szene außerhalb ihrer Echokammern nicht mehr für voll genommen werden. Selbst dann nicht, wenn sie ausnahmsweise einmal einen Sachverhalt nicht verdrehen. Andererseits: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.</p>
<p>Was Kühling nicht erwähnt, in meinen Augen aber interessant ist: Das besagte Urteil erging schon 2021, also vor derzeit fünf Jahren und bis heute ist die FCC den Auflagen des Gerichts nicht nachgekommen!</p>
<p>Um nichts anbrennen zu lassen und den aktuellen Stand der FCC-Geschichte mit einzubeziehen, habe ich Kühlings Text von ChatGPT auf Astreinheit prüfen lassen. Hier der Befund der KI:</p>
<p><em>Der Text ist sprachlich gut, aber nicht ganz astrein. Ich sehe zwei Punkte:</em></p>
<p><em>1. &quot;<strong>rechtskräftige Verfahren</strong>&quot; ist problematisch. Das Urteil des U.S. Court of Appeals ist zwar rechtskräftig, aber es stellte nicht selbst fest, dass die FCC-Grenzwerte unzureichend seien. Das Gericht hob die Entscheidung der FCC auch nicht auf, sondern verwies sie zur besseren Begründung zurück (remand without vacatur). &quot;Rechtskräftig&quot; ist hier daher entbehrlich und kann missverstanden werden.<br />
2. &quot;<strong>bei der Berücksichtigung des gesundheitlichen Schutzes</strong>&quot; klingt sperrig. Gemeint ist wohl die Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken oder gesundheitlicher Auswirkungen.</em></p>
<p><em>Außerdem ist der Schlussteil stilistisch etwas redundant: &quot;nicht ausreichend einging&quot; und &quot;nicht berücksichtigt hat&quot; sagen nahezu dasselbe.</em></p>
<p><em>Falls Sie den Sachverhalt juristisch möglichst präzise wiedergeben möchten, würde ich ergänzen, dass das Gericht die FCC verpflichtete, ihre Entscheidung nachvollziehbarer zu begründen. Das entspricht dem Inhalt des Urteils genauer als der Eindruck, das Gericht habe über die wissenschaftliche Evidenz selbst entschieden.</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75763</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75763</guid>
<pubDate>Tue, 21 Jul 2026 12:38:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bundestag sieht Diagnose-Funk nicht als relevanten Stakeholder</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Wie ein roter Faden zieht sich durch viele Texte von Diagnose-Funk unübersehbar eine große Sehnsucht nach Anerkennung. Die &quot;<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&amp;id=74363">Pressemitteilungen</a>&quot; des Vereins bestätigen dies regelmäßig auf plakative Weise. Auf politischem Parkett ist der Drang der Stuttgarter sich in Szene zu setzen hingegen eher subtil. Ein Beispiel dafür ist ihre Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz 2026.</strong></span><br />
 <br />
Der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland soll weiter forciert werden. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) arbeitet derzeit an weiteren Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um dieses Ziel zu unterstützen. Der Referentenentwurf des Gesetzes war am 2. März 2026 fertig und Diagnose-Funk reichte mit Datum 27. März 2026 <a href="https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/Stellungnahmen_TKG_2026/StN_diagnose-funk.pdf">eine 17 Seiten lange Stellungnahme</a> zu dem Entwurf beim BMDS ein. Der erste Absatz des Papiers lautet:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Nach Aufforderung durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)¹ nimmt Diagnose-Funk e.V. im Folgenden Stellung. Diagnose-Funk e.V. (kurz: diagnose:funk) wird im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 14.2.2023 zur Technikfolgenabschätzung „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“² als relevanter Stakeholder genannt.</strong></em></span></p>
<p>¹ <span style="font-size:smaller;"><a href="https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026">https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026</a></span><br />
² <span style="font-size:smaller;">Grünwald R, Revermann C, Riousset P, Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2023). Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung: Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF). <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf">https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf</a></span></p>
<p>► Wer jetzt glaubt, Diagnose-Funk sei vom BMDS aufgefordert worden, eine Stellungnahme zu dem fraglichen Referentenentwurf einzureichen, der irrt.<br />
► Und wer weiter glaubt, Diagnose-Funk werde von einem Bundestagsausschuss als relevanter Stakeholder in HF-EMF-Sachfragen angesehen, der irrt ebenfalls.<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">Nein, das BMDS hat Diagnose-Funk nicht eingeladen</span></p>
<p>Fangen wir mit dem ersten Irrtum an. Das BMDS hat nicht Diagnose-Funk um seine geschätzte Stellungnahme gebeten, sondern ganz allgemein mit folgender Formulierung alle möglichen Interessenvertreter eingeladen, sich zum Referentenentwurf zu erklären. (<a href="https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026">Quelle</a>).</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Länder, Verbände und weitere Betroffene können Stellungnahmen bis zum 27. März 2026 an DI3@bmds.bund.de senden.</strong></em></span></p>
<p>Das vor dem Referentenentwurf ab Juli 2025 mit Stakeholdern verhandelte <a href="https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026#accordion-1407">Eckpunktepapier</a> hatte der Verein verschlafen. Unter den <a href="https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026#accordion-1421">44 Stellungnahmen zum Eckpunktepapier</a> fehlt Diagnose-Funk. Die Stuttgarter traten erst auf den letzten Drücker mit ihrer Stellungnahmen vom 27. März 2026 zum Referentenentwurf in Erscheinung. Unter den jetzt <a href="https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026#accordion-4924">79 Stellungnahmen</a> sind mit &quot;Gesund vernetzt&quot; und der sogenannten Kompetenzinitiative noch zwei weitere Anti-Mobilfunk-Vereine vertreten, deren Stellungnahmen mit je vier Seiten auskommen (<a href="https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/Stellungnahmen_TKG_2026/StN_gesund_verNETZt.pdf">Gesund vernetzt</a>, &quot;<a href="https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/Stellungnahmen_TKG_2026/StN_Kompetenzinitiative.pdf">Kompetenzinitiative</a>&quot;).</p>
<p>Mobilfunkkritische Vereine beteiligen sich regelmäßig an Anhörungen, obwohl ihre Chancen, den Inhalt von Gesetzesänderungen maßgeblich zu beeinflussen, erfahrungsgemäß null sind. Die Beteiligung dient daher aus meiner Sicht viel eher dazu, sich vorsorglich so häufig wie möglich als Ansprechpartner in politischen Sachfragen des Mobilfunks zu positionieren, um im Ernstfall nicht übersehen zu werden. Da kommt dann mangels Erfahrung schlimmstenfalls z.B. anlässlich einer Anhörung nicht der Kompetenteste zu Wort, sondern der Aufdringlichste, der Lauteste oder pauschal einer mit Professortitel.<br />
 <br />
Nein, Bundestag sieht Diagnose-Funk nicht als relevanten Stakeholder</p>
<p>Mit vielen Worten behauptet Diagnose-Funk umständlich, im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 14.2.2023 zur Technikfolgenabschätzung „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“, als relevanter Stakeholder genannt zu werden. Das wäre auch kürzer gegangen, denn bei dem Papier handelt es sich um nichts anderes als den hier im Forum gut bekannten Arbeitsbericht Nr. 196 des <a href="https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_mogliche-gesundheitliche-auswirkungen-verschiedener-frequenzbereiche-elektromagnetischer-felder-hf-emf.php">Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)</a> aus dem Jahr 2022.</p>
<p>Dieser Bericht beruft sich wiederum stellenweise auf eine Arbeit aus der Schweiz (<a href="https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2017050314269/3/BfS_2017_FM8865.pdf">Divergierende Risikobewertungen im Bereich Mobilfunk</a>). Das Schweizer Papier geht auf wissenschaftlichem Niveau systematisch der Frage nach, wieso es zum Mobilfunk derart unterschiedliche Risikobewertungen gibt, obwohl doch allen dieselben wissenschaftlichen Studien für die Bewertung zur Verfügung stehen. Die Autoren beurteilten 53 Stakeholder zum Themenkomplex &quot;Risiko Mobilfunk&quot; auf ihre Bedeutung und wählten 15 für die detaillierte Betrachtung ihrer Risikobewertungen aus. Diagnose-Funk war einer dieser 15, die Autoren bescheinigten dem Verein &quot;mittlere&quot; Bedeutung in der Debatte und bewerteten seine Eignung für die Detailanalyse mit &quot;ja&quot;. Von einem &quot;relevanten Stakeholder&quot; ist jedoch an keiner Stelle die Rede, diese Formulierung hat sich der Verein selber ausgedacht. Unter den 15 ausgewählten Interessenvertretern waren aus dem Bereich der risikoorientierten &quot;Zivilgesellschaft&quot; noch vertreten: der BUND, das Ecolog-Institut und die sogenannte Kompetenzinitiative.</p>
<p>Im Klartext: Nur weil der Arbeitsbericht Nr. 196 des TAB sich stellenweise der Erkenntnisse einer Schweizer Untersuchung aus dem Jahr 2017 bedient, taucht der Verein Diagnose-Funk in dem Arbeitsbericht überhaupt namentlich auf. Weder das TAB noch ein Ausschuss des Deutschen Bundestags werteten den Verein als &quot;relevanten Stakeholder&quot;. Dies taten einzig und allein die Autoren der Schweizer Untersuchung und auch diese nur sinngemäß!</p>
<p>Diagnose-Funk auf die Schliche zu kommen ist nicht einfach und für Außenstehende mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden. Vielleicht deshalb geht der Verein immer wieder das Risiko ein, sich mit fremden Federn zu schmücken. Möglicherweise sind die oben gezeigten Zusammenhänge für einige Leser schon zu verschachtelt, um sie Schritt-für-Schritt nachzuvollziehen. Dabei handelt es sich hier nur um die Spitze eines Eisbergs. Denn wenn Diagnose-Funk heute den TAB-Arbeitsbericht dazu benutzt, sich der deutschen Bundespolitik als einzig wahren &quot;relevanten Stakeholder&quot; zu empfehlen, kann ich nur müde lächeln. Wieso? Weil der Verein 2021 dem TAB in vorauseilender Empörung, also noch <span class="underline">vor</span> Veröffentlichung des Arbeitsberichts, wütend &quot;<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=70860">unübertroffene politische Dreistigkeit</a>&quot; unterstellte.</p>
<p>Ach so, vielleicht das noch: Wer in aller Kürze das Ergebnis der Schweizer Untersuchung wissen will, also warum Diagnose-Funk das Risiko Mobilfunk um Größenordnungen dramatischer sieht als z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz, dem wird <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=64038"><span class="underline">hier</span></a> geholfen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75760</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75760</guid>
<pubDate>Sun, 19 Jul 2026 18:17:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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