Gigaherz-Jakob will Teilnehmer "Gustav" belangen (Allgemein)
Der Gigaherz-Präsident versucht es wieder einmal mit Drohungen, andere einzuschüchtern. Am 31. Januar 2024 schreibt er:
Dieser Gustav I von Mobbinghausen ist meines Wissens ein Kadermitarbeiter eines Schweizer Mobilfunkbetreibers. Das passt doch bestens!
Näheres werden wir schon noch herausfinden. Der geniesst dann keinen Schutz der Landesgrenze, wie seine Freunde vom Münchner Rufmord-Forum und wird das Schweizer Strafgesetzbuch schon noch kennen lernen.
Soso, "seines Wissens" ist "Gustav" also Mitarbeiter eines Schweizer Mobilfunkbetreibers. Hat da der Geheimdienst von Gigaherz (GeGiPo) etwa gute Arbeit geleistet? Mitnichten, Jakob hat sein Wissen von "Gustav" selbst auf dem Präsentierteller serviert bekommen.
"Dr." H. Lamarr schützt übrigens die Landesgrenze zwischen Deutschland und der Schweiz keineswegs vor einer Ergreifung und Auslieferung. Die Auslieferungspraxis zwischen Deutschland und der Schweiz ist maßgeblich durch die Grundsätze des EuAlÜbk geprägt. Demnach sind die beiden Staaten zur Kooperation und zur Auslieferung verpflichtet. Will das nicht so recht klappen, können die Schweizer Behörden bei Interpol immer noch eine "Red Notice" für Lamarr erwirken. Also nur zu, meine Koffer sind schon gepackt ... .
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –