HUJs Irrtümer (6): Grenzwert verhindert nur Erwärmung um 1°C (Allgemein)

Gustav, Freitag, 13.10.2023, 10:45 (vor 357 Tagen) @ H. Lamarr

Man kann diese Behauptung immer wieder auf Gigaherz lesen, z.B. hier: Der 2. Jahresbericht zum Staats-Monitoring

Denn bei Immissionsgrenzwerten [Anmerkung: gemeint ist hier der Grenzwert für die Normalbevölkerung] handelt es sich um reine Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen, welche das Ansteigen der Temperatur von Organen des Menschen innerhalb von 6 Minuten um 1°C verhindern sollen.

Und Jakobs Jünger glauben dies selbstverständlich: Schädigt elektromagnetische Strahlun u ser Ferritin?[sic!]

Manchmal übertreibt er auch gewaltig mit der Aussage "diese Grenzwerte schützen lediglich vor Verbrennungen":tock:

Dann schauen wir doch mal bei jenen nach, die diese Grenzwerte vorgeschlagen haben, die ICNIRP.

Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300GHz) (Seite 40):

Gesicherte biologische und gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich von 10 MHz bis zu einigen GHz stimmen mit den Reaktionen auf einen Anstieg der Körpertemperatur um mehr als 1 °C überein. Dieser Temperaturanstieg ergibt sich aus der Exposition von Personen unter gemäßigten Umgebungsbedingungen durch eine Ganzkörper-SAR von ungefähr 4 W kg-1 während einer Zeit von 30 Minuten.

Die durchschnittliche Ganzkörper-SAR von 0,4 W kg-1 wurde daher als Grenzwert gewählt, der einen angemessenen Schutz vor beruflich bedingter Exposition gewährleistet.

Ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor von 5 wird für die Exposition der Normalbevölkerung eingeführt, was einer durchschnittlichen Ganzkörper-SAR-Grenze von 0,08 W kg-1 entspricht.


Jakob unterlaufen in seiner Aussage sogar zwei Irrtümer


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