Gigaherz-Präsident verbreitet Grenzwertlüge im Alpenparlament (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 25.11.2017, 12:27 (vor 2404 Tagen) @ H. Lamarr

Zum Brüllen, unbedingt anschauen: Ein hölzerner Vital Burger (gehört zu Gigaherz) sagt scheinheilig ihm zuvor von Jakob eingesagte Fragen auf, und Hans-Ueli antwortet mit schütterer Stimme stockend den Stuss, den er sonst auf seiner Website zum Besten gibt. Da wird in 30 Minuten nichts ausgelassen, was einem die Tränen in die Augen treibt, von Naila-Studie bis Swiss Re betritt dieses infernalische Duo jeden erreichbaren Fettnapf.

Aus aktuellem Anlass (Lockerung des schweizer Vorsorgewerts) hier ein konkretes Beispiel für die Desinformation, die Hans-U. Jakob in diesem Video verbreitet.

Ab Minute 3:20 spielen sich die beiden Darsteller folgenden Ball zu:

Vital Burger : Stichwort "krank". Diese Mobilfunkanlagen sind doch sicher von der behördlichen Seite genügend unteresucht worden, es gibt ja sogenannte Grenzwerte!?

Hans-U. Jakob : Jaja, aber dazu müssen Sie wissen, was unser Bundesgericht dazu sagt, zu diesen Grenzwerten. Da gibt es ein schönes Urteil, ganz am Anfang des Mobilfunks, das heißt: Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit. Das sagt eigentlich schon alles.

Schon der gesunde Menschenverstand muss einem signalisieren: Da stimmt etwas nicht an dieser Antwort. Um es kurz zu machen: An dieser Antwort stimmt nichts. Denn selbstverständlich orientieren sich die EMF-Immissionsgrenzwerte der Schweiz, weil es Gefährungsgrenzwerte sind, am aktuellen medizinischen Stand des Wissens. Expertenkommissionen in aller Welt prüfen regelmäßig diesen Stand des Wissens, ob die 1998 von der ICNIRP wissenschaftlich begründeten Immissionsgrenzwerte noch zeitgemäß sind, bislang gab es keinen Grund zur Korrektur. Wovon Jakob redet sind nicht die Immissionsgrenzwerte der Schweiz, sondern die "Anlagegrenzwerte". Diese sind keine Gefährdungsgrenzwerte, sondern reine Vorsorgewerte, die in der Schweiz 10-mal strenger sind (bezogen auf Feldstärke) als die Immissionsgrenzwerte. Nur dieser zusätzliche Schutzfaktor 10 ist es, der sich wissenschaftlich nicht begründen lässt, und der deshalb von den schweizer Behörden nach technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Kriterien festgelegt wurde. Wonach denn sonst? Die Alternative wäre eine rein willkürliche Festlegung gewesen!

Auf diese Weise ließe sich jede Behauptung des Gigaherz-Präsidenten widerlegen. Doch wozu? In einem Telefonat mit einer schweizerischen Behörde, in dem es am Rande auch um Jakob ging, antwortete mir mein Gesprächspartner frank und frei: "Den nimmt doch sowieso niemand mehr ernst."

wzbw

Hintergrund
Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Psiram, Jakob, Esoterik, Knotenpunkt, Youtube-Kanal, Burger, Alpenparlament, Trash, Unabhängig, Gefährdungsgrenzwert


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum