USA: Firstenberg auch in 2. Instanz gescheitert (Elektrosensibilität)
Medienberichten zufolge hat eine Bezirksrichterin in Santa Fe entschieden, dass ein Anti-WLAN Aktivist, der behauptet, dass Telefon und drahtlose Anwendungen seines Nachbarn ihm physische Schäden zufügen „nicht glaubwürdig die An- oder Abwesenheit“ elektromagnetischer Impulse spüren kann, auf die er nach eigenen Angaben sensibel reagiert.
Im Dezember 2012 legte Firstenberg gegen das Urteil Berufung ein, unterlag jedoch am 9. März 2015 auch vor dem Berufungsgericht. Zu nebulös und verallgemeinernd fanden die Richter seine Argumentation. mehr ...
Kommentar: Bemerkenswert finde ich die Weigerung Firstenbergs, sich einem wissenschaftlichen Provokationstest (doppelblind) zu unterziehen, der seine Behauptungen hätte objektivieren können. Wer hier im Forum länger mitgelesen hat weiß, dieses "Ausweichverhalten" ist typisch für überzeugte "Elektrosensible", die sich gerne öffentlich darstellen. Vermutlich sind es Versagensängste und der damit einhergehende Gesichtsverlust, der diese Personen ernsthafte Tests fürchten lässt wie der Teufel das Weihwasser.
An die Auseinandersetzung mit einem ebenso großmäuligen wie zahlungsunfähigen Mobilfunkgegner in der Schweiz erinnert die finanzielle Seite der US-Story: Die Gerichtskosten (ohne Anwaltskosten) beliefen sich auf 85'000 Dollar, die der unterlegene Firstenberg hätte zahlen sollen. Doch der Mann war zahlungsunfähig ("inability to pay"). Das Gericht schickte die Rechnung daher an die Haftpflichtversicherung von Firstenbergs siegreicher Prozessgegnerin Raphaela Monribot. Mir macht dies Firstenberg ausgesprochen unsympathisch, der Mann versuchte mit einer hohen Schadenersatzforderung privat Kasse zu machen, wälzt die finanziellen Lasten des gescheiterten Versuchs hingegen auf die Allgemeinheit ab.
Wie hier zu sehen ist (Suchbegriff: Firstenberg) beschäftigt der Querulant die Justiz im US-Bundesstaat New Mexico nicht schlecht: Seit 2009 sind in der Datenbank nicht weniger als 17 gerichtliche Auseinandersetzungen registriert, in die Firstenberg mal als Kläger mal als Beklagter verwickelt ist. "Elektrosmog" scheint auf Querulanten eine große Anziehungskraft auszuüben, denn die Eigenschaften von Querulanten lassen sich bei diversen Frontleuten der Anti-Mobilfunk-Szene wiederfinden. Der mMn auffälligste Querulant ist Gigaherz-noch-immer-Präsident Hans-U. Jakob, der mit seinen teils aberwitzigen Eskapaden (hier im Forum dokumentiert) das Image der Anti-Mobilfunk-Szene irreparabel beschädigt hat.
Hintergrund
Urteil im Fall A. Firstenberg vs. R. Leith (zweite Beklagte neben Raphaela Monribot)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt -
Alexander Lerchl,
19.09.2012, 17:04
- USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt -
charles,
19.09.2012, 18:05
- USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt - Alexander Lerchl, 19.09.2012, 22:13
- USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt - H. Lamarr, 21.09.2012, 23:19
- Quackwatch (USA): Suit alleging EMF harm dismissed - Uwuzela, 11.11.2012, 18:18
- USA: Firstenberg auch in 2. Instanz gescheitert - H. Lamarr, 23.06.2017, 10:30
- Firstenberg: Gericht erkennt auf psychologische Störung - H. Lamarr, 23.06.2017, 12:01
- USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt -
charles,
19.09.2012, 18:05