USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt (Elektrosensibilität)
Ist ja klar.
Die wenigsten Mobilfunkgegner haben verstanden, dass wenn man zur Gericht geht, man über unwiderlegbare Beweise verfügen muss, um die *schädliche* Einwirkung von Elektrosmog zu beweisen.
Man könnte selber ein derartige Test machen, nur muss er richtig protokolliert werden, und von ein unabhängigem Person bescheinigt werden.
Und der Test muss wiederholbar sein.
Und der Art der *Schädlichkeit* muss von einem Artzt bescheinigt werden.
Leider hat Arthur Firstenberg das gar nicht verstanden.
Natürlich freuen die Anwalte sich.
Recht haben ist eins, aber Recht bekommen ist etwas ganz anderes.
--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl
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Alexander Lerchl,
19.09.2012, 17:04
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charles,
19.09.2012, 18:05
- USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt - Alexander Lerchl, 19.09.2012, 22:13
- USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt - H. Lamarr, 21.09.2012, 23:19
- Quackwatch (USA): Suit alleging EMF harm dismissed - Uwuzela, 11.11.2012, 18:18
- USA: Firstenberg auch in 2. Instanz gescheitert - H. Lamarr, 23.06.2017, 10:30
- Firstenberg: Gericht erkennt auf psychologische Störung - H. Lamarr, 23.06.2017, 12:01
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charles,
19.09.2012, 18:05