Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 11.06.2013, 01:32 (vor 4114 Tagen) @ RDW

Anmerkung: Falls der o. g. "Prof. Dr. von Klitzing" dieser selbst sein sollte, dann hat er sich m.M.n der missbräuchlichen Verwendung des Professorentitels strafbar gemacht. Denn er müsste "visit. Prof. (CN)" schreiben, siehe dazu auch hier (!)

In der auf "Electromagn Biol Med" publizierten Arbeit steht "Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing". Das darf er, weil deutsches Recht nicht für ausländische Zeitschriften gilt - vermute ich.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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