"wuff" - oder: wie nagle ich einen Geist fest? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 01.03.2010, 19:50 (vor 5352 Tagen) @ Alexander Lerchl

Darauf hin habe ich mich entschlossen, gegen „wuff“ eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen.

Gilt dies noch immer?

Ich frage aus einem ganz bestimmten Grund: Vorhin habe ich nämlich ein Telefonat mit jemandem geführt, der nicht glauben mag, dass Sie tatsächlich die Identität von "wuff" mit Schweizerischer Amtshilfe herausgefunden haben. Er ist überzeugt, Sie bluffen. Auf so etwas muss man erst einmal kommen!

So, und jetzt nehmen wir mal an, Sie ziehen das mit der Strafanzeige bis hin zu einer Verurteilung von "wuff" durch. Selbst in diesem Fall könnte das Pseudonym "wuff" doch in der Öffentlichkeit noch immer seelenruhig behaupten: Alles von Lerchl frei erfunden, es gibt kein Ermittlungsverfahren gegen ihn (wuff), keine Klage und keine Verurteilung.

Sehe ich das also richtig, dass der einzig gangbare Weg für Sie, das Begehen des Rechtswegs gegen "wuff" öffentlich unter Beweis zu stellen, nur über eine Verurteilung von "wuff" führen kann, indem er zur Auflage kriegt, die strittige Behauptung nach allen Regeln der Kunst rückwirkend öffentlich über das bereits getätigte Maß (seine Entschuldigung) hinaus zu widerrufen?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Verleumdung


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