gesetzliche Grundlage zur Einstrahlung in Privatwohnungen (Medien)

Raylauncher @, Sonntag, 08.07.2012, 19:06 (vor 4523 Tagen) @ H. Lamarr

Den Mobilfunkbetreibern in Deutschland droht erhebliches Ungemach, sollte sich die Rechtsauffassung des pensionierten Verwaltungsrichters Bernd Irmfrid Budzinski aus Freiburg durchsetzen.

Der Jurist hält es schlicht für „illegal“, dass die Mobilfunkgesellschaften mit ihren Sendern in die Privatwohnungen „einstrahlen“. Um Wohnungsinhaber zur Duldung dieser Einstrahlungen zu zwingen, müsste es ein Gesetz geben, führte Budzinski in einer Expertenanhörung des bayerischen Landtags in München aus. Ein solches Gesetz existiere aber nicht.

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Sehr wohl gibt es gesetzliche Regelungen, die u.a. auch Aussendungen in Privatwohnungen legitimieren. Grundlage dafür ist das Telekommunikationsgesetz TKG, speziell §61 der Frequenzvergabeverfahren und Mindestversorgungsanforderungen regelt. In den jeweiligen Lizenzbestimmungen sind diese im Detail festgelegt. Als Folge ergibt sich damit auch die Versorgung von Privatwohnungen, auch wenn diese nicht explizit erwähnt sind.

Dass dem ehemaligen Verwaltungsrichter Budzinski dieser Sachverhalt nicht bekannt sein sollte, ist kaum vorstellbar und zeigt nur die verlogene Argumentation mit der er Laien irrezuführen versucht.

Raylauncher

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Budzinski


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