Was qualifiziert eigentlich für "Beratung"? (Allgemein)

naugi, Freitag, 19.01.2007, 08:22 (vor 6521 Tagen) @ charles

Schade.
Privatpersonen dürfen sich nicht äussern wegen Gesundheitssachen.

Charles,

das "Deutsche Heilpraktikergesetz" kann Jedermann einsehen, und ich habe nichts gefunden, was einem "Nichtheilpraktiker" verbietet, einem Menschen der darum bittet, eine Antwort zu geben. Wenn er das was er macht dazu auch noch kostenlos tut. Nur behandeln darf er nicht.

Außerdem kann man bei jedem Gesundheitsamt persönlich nachfragen, ob das was man vorhat im Rahmen des Gesetzes bleibt. Man wird dort freundlich informiert, bis wohin man gehen darf. Im übrigen ist der Satz "wo kein Kläger, da kein Richter" ja bekannt oder sind wir jetzt schon so weit daß hier selbstlose Helfer angeschwärzt werden?

Könnte es vielleicht sein, daß Marianne der Mobilfunklobby im Weg ist? Dann allerdings vorsicht!

Charles, lesen ist mein Hobby. Seit einem Jahr lese ich regelmäßig die Forumsbeiträge und ich habe mich auch in den davorliegenden Beiträgen umgeschaut, aber, selbst wenn man alles liest wird man manchmal nicht schlauer, weil Beiträge oft gegeneinander ausgespielt werden oder durch Wortglaubereien verzerrt und entfremdet.

Ich vertraue auf meine noch funktionierenden Sinne und mache mir meinen Reim auf das, was ich wahrnehme.

Deshalb lese ich weiter, besonders interessiert Ihre Beiträge.

Manchmal sogar öfter.

Naugi


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