Kommende Stationen des Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.09.2024, 23:40 (vor 58 Tagen) @ H. Lamarr

Die KI "Copilot" gibt Auskunft, wie es nach der Behandlung des Entwurfs des Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes durch den Bundesrat nun weitergeht. Das geschilderte Prozedere kann einige Monate bis hin zu einem Jahr in Anspruch nehmen:

Nachdem ein Gesetzentwurf im Bundesrat beraten wurde und Änderungsanträge Mehrheiten gefunden haben, geht der Prozess wie folgt weiter:

Rückmeldung an den Bundestag: Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme und die Änderungsanträge an den Bundestag weiter.
Beratung im Bundestag: Der Bundestag berät erneut über den Gesetzentwurf, einschließlich der Änderungsanträge des Bundesrates. Dies kann zu weiteren Änderungen führen.
Vermittlungsausschuss: Falls der Bundestag den Änderungsanträgen des Bundesrates nicht zustimmt, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser Ausschuss besteht aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und versucht, einen Kompromiss zu finden.
Erneute Abstimmung: Die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses müssen sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat bestätigt werden.
Abschluss: Nach erfolgreicher Abstimmung wird das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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