Falsche Schlüsse (197): Altersrente für 48-Jährigen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 20.11.2021, 10:56 (vor 1100 Tagen) @ H. Lamarr

Ein 48-Jähriger zog in Celle vor das Landessozialgericht, weil er der Ansicht ist, ihm stünde seit langem die Altersrente zu. Seine Begründung: In Wirklichkeit sei er 102 Jahre alt. Als Beleg legt er eine selbst angefertigte Geburtsurkunde vor, der zufolge er nicht 1973, sondern am 2. Mai 1919 in Hannover zur Welt gekommen sei. Unterzeichnet ist der Eigenbeleg mit dem Namenszusatz Prinz Ernst von Hannover. Das Gericht weist den Kläger darauf hin, dass er die Verfahrenskosten tragen müsse, wenn er sein Vorhaben nicht aufgebe und auf ein Urteil bestehe. Der Mann bleibt hartnäckig. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet nach seiner Rückkehr in den Gerichtssaal, die Klage werde abgewiesen. Das Verfahren sei aus Mutwilligkeit angestrengt worden, deshalb müsse der Kläger die Kosten von 1000 Euro übernehmen. Der Prozess ist beendet, Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: Spiegel Online vom 19. November 2021

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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