Falsche Schlüsse (113): Warum ein Dr. med. univ. kein Dr. ist (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 14.11.2018, 15:10 (vor 2202 Tagen) @ H. Lamarr

Unter österreichischen Mobilfunkgegnern begegnet einem zuweilen der akademische Titel eines "Dr. med. univ.", den ich bisher als irgendwie universitär veredelte Prachtform des gewöhnlichen "Dr. med." gesehen habe. Doch das Gegenteil ist der Fall. Auszug aus Wikipedia:

In Österreich erhält man mit dem Studienabschluss (Studienbeginn ab 2002) den Diplomgrad Dr. med. univ. (lat. doctor medicinae universae/Doktor der gesamten Heilkunde), der im Rahmen einer Sponsion verliehen wird. Früher war derselbe Titel an ein Doktoratsstudium gebunden, doch wurde das österreichische Medizinstudium im Zuge des Universitätsgesetzes 2002 auf Diplomniveau reduziert. Dieser Grad wird seitdem nicht als Promotion gezählt, sondern lediglich als Studienabschluss-Zertifikat vergeben (sogenanntes Berufsdoktorat). Daher ist beispielsweise in Deutschland die Eintragung dieses „Dr.“ in den Pass nicht zulässig und gemäß dem Passgesetz verboten. Auch darf dieser Titel in Deutschland nicht in Form eines „Dr.“, sondern nur mit vollständigem fachlichen Zusatz als „Dr. med. univ.“ geführt werden. Im Gegensatz zum deutschen Dr. med. bezeichnet dieser Doktortitel daher keine wissenschaftliche Qualifikation, sondern dient allein zum Nachweis der Berufsausbildung.

Na sowas :no:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Oberfeld, Oesterreich, Klarstellung, Doktortitel


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