Adlkofer vs. IZgMF – 2:0 für Adlkofer (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.04.2017, 15:57 (vor 2772 Tagen) @ H. Lamarr

In der mündlichen Verhandlung vom 25. April sah das Gericht in meiner Ankündigung, über eine erfolglose Strafanzeige berichten zu wollen, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers. Dabei folgte das Gericht nicht durchgängig dem Vortrag der Klägerseite, sondern zeigte eine Rechtsauffassung, die sich im wesentlichen auf drei Aspekte stützt:

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Adlkofer, Berlin, Landgericht, Klageverfahren


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