Fall Roberto Romeo: Inail zahlt ab 11 % Invaliditätgrad (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 23.04.2017, 19:16 (vor 2772 Tagen) @ Gast

ich habe zu der Hirntumor-Geschichte folgendes gefunden:
http://www.giustiziami.it/gm/wp-content/uploads/2017/04/25961573s.pdf
Dürfte wohl das vielbejubelte Urteil sein ...

Die überall kolportierte Rente für Romeo von monatlich 500 Euro, sie ist in dem Urteil nirgends erwähnt. Stattdessen ist von einer Entschädigungszahlung die Rede (2500 Euro) nebst 43 Euro Spesen.

Wahrscheinlich liegt des Pudels Kern in den 23 % Invaliditätsgrad, die Romeo zugesprochen wurden. Damit hat er die magische Grenze von 11 % überschritten, ab der Inail zahlt. In einem Dokument aus Südtirol (und deshalb in deutscher Sprache) heißt es dazu:

Erleidet ein Arbeitnehmer durch einen Unfall oder durch eine Berufskrankheit eine dauerhafte Minderung seiner Arbeitskraft von mindestens elf Prozent, so garantiert ihm das INAIL eine Unfallrente. Für die Höhe der Rente ist neben dem Invaliditätsgrad der Bruttolohn der letzten 12 Monate vor Eintritt des Schadensfalls ausschlaggebend.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Behinderung, Inail, Berufsunfähigkeit, Romeo


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