Elisabeth K. vs. Lerchl: REFLEX juristisch nicht bestätigt (Forschung)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 26.03.2015, 01:37 (vor 3532 Tagen) @ charles

M.M.n. ist der Titel: *REFLEX-Studie juristisch bestätigt* etwas voreilig.
So we ich das lese, haben die Richter sich nicht mit dem Studie befasst oder die Richtigkeit der Daten davon, sondern nur mit der Person Elisabeth K. (ehm. Diem).
Das ist etwas anderes.

Wir sind zwar nicht oft einer Meinung, Charles, diesmal aber schon.

Ja, stimmt, die Titelzeile bei Diagnose-Funk ist purer Blödsinn. Als ob die Vorsitzende Richterin der Pressekammer Hamburg die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie bestätigen könnte :no:.

Die Titelzeile zeigt wieder einmal, wo die tatsächlichen Qualifikation des Diagnose-Funk-Personals liegen. Allerdings halte ich es auch für möglich, dass Prof. Adlkofer dem Verein den Text diktiert hat, ich meine, seinen Stil zu erkennen, z.B. das Auftrumpfen mit prestigeträchtigen Vokabeln. Da wird dann aus der schnöden "Reflex-Studie" die "EU-Reflex-Studie", die in einem "europaweitem Forschungsverband" durchgeführt wurde, wo doch jeder weiß, dass die beiden entscheidenden HF-Teilstudien allein in Wien und Berlin entstanden.

Prof. Adlkofer hat zuletzt kein Glück gehabt, zwei dezidierte "Reflex"-Replikationen sind gescheitert, die von ihm immer wieder als Reflex-Bestätigung ins Gespräch gebrachte Franzellitti-Studie ist keine Replikation, dieses Wort taucht in der Studie kein einziges mal auf. Wissenschaftlich steht es also denkbar schlecht um "Reflex", deshalb jetzt der Versuch, aus dem Urteil im Streit Elisabeth K. vs. Lerchl Kapital zu schlagen. Man muss mMn aber schon ziemlich dämlich sein, um auf diesen durchsichtigen Trick herein zu fallen. Dass Diagnose-Funk diese Täuschung verbreitet, finde ich nicht überraschend.

Wenn aber das Urteil nicht die Ergebnisse von "Reflex" bestätigt, was dann? Auf Seite 13 des Urteils steht die Antwort:

Zur Überzeugung der Kammer steht demnach nicht fest, dass die Klägerin Daten erfunden hätte.

Das ist alles. Die von den Beklagten vorgelegten Beweise sind aus Sicht der Kammer nicht ausreichend gewesen, der Klägerin ein Erfinden von Daten nachzuweisen. Das aber ist nichts Neues, zwei Untersuchungskommissionen kamen zuvor zum selben Ergebnis. Zum Beispiel die OeAWI, sie schrieb 2010:

Die Kommission konnte auf dieser Grundlage den von Herrn Lerchl erhobenen Fälschungsvorwurf weder bestätigen noch entkräften.

Die OeAWI schrieb der Wissenschaft aber auch ins Pflichtenheft:

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft in diesem Feld noch zu keinem abschließenden Erkenntnisstand gelangt ist und insofern weitere sorgfältig geplante und durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig sind, um die eventuell bestehenden Zusammenhänge zwischen elektromagnetischer Strahlung und Zellschädigungen sowie deren Ursachen aufzuklären.

Gesagt, getan: 2013 scheiterten gleich zwei "Reflex"-Replikationsversuche. Womit bislang sämtliche dezidierten Replikationen der Berliner/Wiener "Reflex"-Teilstudien scheiterten. Damit steht zwar noch immer nicht fest, ob bei "Reflex" Daten gefälscht wurden und wenn ja von wem, aber es ist offensichtlich, dass mit "Reflex" etwas nicht stimmen kann. Die freche Umdeutung des Urteils von Hamburg durch das Adlkofer-Sprachrohr Diagnose-Funk ändert daran nichts.

Grandios finde ich, wie Diagnose-Funk Lerchls jüngste Studie mit "Reflex" in Verbindung bringt:

Jüngst von ihm [Lerchl, Anm. Spatenpauli] vorgelegte Forschungsergebnisse weisen wie die REFLEX-Studie auf eine krebsfördernde Wirkung der Mobilfunkstrahlung weit unterhalb der Grenzwerte hin [...]

O mei! Wie bei Diagnose-Funk Standard, stimmt an dieser Behauptung so gut wie Nichts: Das eine ist eine Zellstudie, das andere eine Tierstudie, das eine ist krebserregend, das andere krebsfördernd, das eine ist ohne Karzinogen, das andere mit, das eine ist nicht erfolgreich repliziert, das andere schon, das eine steht unter Fälschungsverdacht, das andere nicht, das eine wurde von einem Ex-Tabaklobbyisten initiiert, das andere nicht, das eine befeldete maximal 24 Stunden, das andere maximal ca. 11'515 Stunden – und so weiter und so fort ...

Wer, frage ich, schützt die Bevölkerung vor Diagnose-Funk?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Vijayalaxmi, Diagnose-Funk, Desinformation, Reflex, Manipulation, Replikation, Laborantin, Intrige, OeAWI, Ex-Tabaklobbyist, Khubnazar, Pressekammer, StudienReport, Franzellitti, HF-Exposition, Arbeitsgruppe Berlin, Layer, Fälschungsvorwurf


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